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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Ortsbürgermeister Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates sowie die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und der Ortsbeiräte Alsenbrück-Langmeil, Hochstein und Potzbach für Dienstag, den 12.09.2023, zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.

Zunächst stand die Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan mit 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Tagesordnung. Ortsbürgermeister Jacob informierte darüber, dass keine Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern nach der vorgezogenen Veröffentlichung des Haushaltsplanes eingegangen wären. Er verwies auf die umfangreichen Vorgespräche zur Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes, die ja bereits Ende Juni 2023 die Beschlussfassung über die Anhebung der Realsteuerhebesätze zum Inhalt hatten. Der Leiter des Referates Finanzen und Kasse der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Peter Stabel, trug die Inhalte des 1. Nachtragshaushaltes 2023 anhand des Vorberichtes vor. Er informierte darüber, dass ursprünglich ein Defizit von 252.712,00 € eingeplant war. Durch die veränderten Ansätze im Nachtragshaushalt verbessere sich das Ergebnis um 404.000,00 € auf einen Überschuss von 138.099 €. Er ging auf einzelne Ansätze ein. Auftretende Fragen von Rats- und Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.

Abschließend empfahlen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und der Ortsbeiräte jeweils einstimmig dem Ortsgemeinderat, den 1. Nachtragshaushalt 2023 wie vorgelegt zu beschließen. Dieser Beschlussempfehlung folgte der Ortsgemeinderat dann anschließend ebenfalls einstimmig.

Im Anschluss entschied der Ortsgemeinderat, auch 2023 aus kosten- und energiepolitischen Gründen auf die „große Weihnachtsbeleuchtung“ zu verzichten. Es werden lediglich in den Ortsteilen und im Ort entsprechend beleuchtete Weihnachtsbäume aufgestellt. Das Aufstellen der Weihnachtsbäume steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechend Bäume angeboten werden. Aufgrund der Situation geschädigter Nadelbäume in den Wäldern, werden keine gesunden Nadelbäume aus dem Wald zu diesem Zweck geschlagen.

Es folgte die Auftragsvergabe für die Tiefbauarbeiten zur Anlegung eines barrierefreien Gehweges von der Kirchstraße zum Park. Die Ausschreibung dieser ursprünglich auf 41.900,00 € geschätzten Arbeiten ergab einen günstigsten Bieter, die Firma Ecker, Dreisen, mit einem Bruttoangebotspreis von 35.635,00 €. Die weiteren Angebote beliefen sich auf Beträge zwischen 39.701,00 € und 50.084,00 €.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag an die Firma Ecker, Dreisen, zum Bruttoangebotspreis von 35.635,00 € zu vergeben.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Abweichung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates stimmten einem entsprechenden Antrag unter der Bedingung zu, dass die betroffenen Nachbarn mit der Abweichung einverstanden sind.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil, in dem über eine Pacht- und eine Vertragsangelegenheit beschlossen wurde.