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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höringen 2023/2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

920.163,00 Euro

800.232,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

908.034,00 Euro

856.691,00 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

12.129,00 Euro

-56.459,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-61.059,00 Euro

-38.582,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

34.863,00 Euro

219.551,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

34.404,00 Euro

214.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

459,00 Euro

5.551,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

60.600,00 Euro

33.031,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro.

0,00 Euro.

Die Verwaltung wird im Vollzug dieser Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ermächtigt, zu gegebener Zeit die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite zu den am Kapitalmarkt erreichbar günstigen Bedingungen aufzunehmen. Dies gilt auch für Umschuldungen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitsklasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2023

2024

625.000 Euro

625.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B auf

550 v. H.

550 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

120,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Beitrag mit Jagdpachtanteil (für Grundstückseigentümer, die sich ihren Jagdpachtanteil

(nicht auszahlen lassen)

8,00 Euro/ha

8,00 Euro/ha

b) Beitrag ohne Jagdpachtanteil (für Grundstückseigentümer, die ihren Jagdpachtanteil (zurück verlangen)

23,00 Euro/ha

23,00 Euro/ha

§ 7 Stellenplan

Der Stellenplan wird laut Anlage festgesetzt!

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2021 beträgt:

911.101,13 Euro

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2022 beträgt:

929.054,13 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2023 beträgt:

941.183,13 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2024 beträgt:

884.724,13 Euro

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist anhand der Jahresabschlüsse bis 2021 und für die Jahre 2022 bis 2024 anhand der Planungsdaten des

Ergebnishaushaltes dargestellt.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Eine Wertgrenze für die Erheblichkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO wurde bisher noch nicht festgelegt.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze für Investitionen wurde bisher nicht festgelegt.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan

§ 12 Inkrafttreten

(ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren).

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei haushaltsrechtlicher Notwendigkeit entsprechende Sperren zu verfügen.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Höringen, den 22.09.2023
gez. Brigitte Enders, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Ab. 2 Gem. O der Aufsichtsbehörde mit Schreiben om 13.09.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 25.09.2023 bis 04.10.2023

während den üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Zimmer 1-107 öffentlich aus.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der GemO nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese

Verletzung geltend machen.

Winnweiler, den 22.09.2023
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister