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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan Bebauungsplan „Schöne Aussicht“, OG Breunigweiler

Inkrafttreten des Bebauungsplans

„Schöne Aussicht“, Gemeinde Breunigweiler

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Breunigweiler hat am 07.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Genehmigung: Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 403), erlässt die Kreisverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde am 28.07.2025 folgende Verfügung: „Der vom Ortsgemeinderat am 07.05.2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ wird genehmigt.“

S a t z u n g

über die Aufstellung des Bebauungsplans „Schöne Aussicht“ in der Ortsgemeinde Breunigweiler im Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB vom 01.09.2025

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Breunigweiler in öffentlicher Sitzung am 07.05.2025 den Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ im Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

§ 1

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schöne Aussicht" der Ortsgemeinde Breunigweiler umfasst gemäß den Katasterdaten die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 280/23, 280/33, 280/35, 280/36, 280/48 und 290/12 (tlw.) und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,8 ha.

§ 2

Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht.

§ 3

Der Bebauungsplan „Schöne Aussicht“ der Ortsgemeinde Breunigweiler tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Breunigweiler, den 01.09.2025
gez. Marcel Form
Ortsbürgermeister

Hinweise der Verbandsgemeindeverwaltung:

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Referat 2, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung, die Begründung und den Umweltbericht einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet unter:

https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauleitplanung/bebauungsplaene/og-breunigweiler

einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.

Es wird, gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften, über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung, schriftlich, gegenüber der Gemeinde, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird verwiesen.

Breunigweiler, 19.09.2025
gez. Marcel Form, Ortsbürgermeister
Winnweiler, 19.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister