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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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IBAN-Namensabgleich (VOP – Verification of Payee)

Umsetzung der EU-Verordnung 2024/886 zum 05.10.2025

Beim IBAN-Namensabgleich handelt es sich um eine Überprüfung des Empfängernamens einer Überweisung.

Hierbei überprüft die Empfängerbank der Zahlung, ob der namentlich genannte Zahlungsempfänger und die hierzu angegebene IBAN (des Kontoinhabers) übereinstimmen.

Diese Prüfung dient dem Schutz des Zahlers. Es sollen damit fehlgeleitete Zahlungen vermieden werden.

Alle Zahlungen die an die Verbandsgemeinde(werke) Winnweiler, oder an die verbandsangehörigen Ortsgemeinden (Börrstadt, Breunigweiler, Falkenstein, Gonbach, Höringen, Imsbach, Lohnsfeld, Münchweiler/Alsenz, Schweisweiler, Sippersfeld, Steinbach/Dbg., Wartenberg-Rohrbach und Winnweiler) geleistet werden, müssen als Zahlungsempfänger folgende Angabe enthalten:

Verbandsgemeindekasse Winnweiler

Bankverbindungen (VG Winnweiler und vorgenannte Ortsgemeinden)

IBAN: DE94 5405 1990 0080 0000 45 (Spk Donnersberg – BIC: MALADE51ROK)

IBAN: DE16 5409 0000 0032 0300 09 (Voba Kaiserslautern – BIC: GENODE61KL1)

Bankverbindungen VG-Werke Winnweiler (Wasser-/Abwassergebühren)

IBAN: DE85 5405 1990 0080 0940 06 (Spk Donnersberg – BIC: MALADE51ROK)

IBAN: DE96 5409 0000 0032 0017 00 (Voba Kaiserslautern – BIC: GENODE61KL1)

Die richtige Zuordnung der Zahlung zum jeweiligen Empfänger erfolgt über die Angabe des Verwendungszweckes (Kassenkonto oder Kunden-Nr. bei den VG-Werke).

Um eine korrekte und fristgerechte Zahlung zu gewährleisten, besteht bei wiederkehrenden Zahlungen (Steuern, Beiträge, Gebühren, Essensgelder) die Möglichkeit der VG-Kasse ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Den hierfür erforderlichen Vordruck können Sie unter der Email-Adresse kasse@winnweiler-vg.de anfordern.

Ihre VG-Kasse Winnweiler