Schwimmbadwasser ist Abwasser
Die Verbandsgemeindewerke informieren: Schwimmbadwasser ist Abwasser Wasser, das nach der Nutzung als Schwimmbadwasser anfällt, ist Abwasser im Sinne des § 51 Landeswassergesetz (LWG). Sobald Wasser bewusst und gewollt, zur Verfolgung welcher Zwecke auch immer, gebraucht und verwendet wird, wird es zu Schmutzwasser im Sinne des LWG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Wasser tatsächlich verunreinigt ist oder nicht. Demzufolge ist jegliches Wasser, das aus einem Schwimmbad abgelassen wird, unabhängig …