Die Kosten für erforderliche Pflege sind zuletzt sehr stark gestiegen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht als „Vollkasko“ Versicherung angedacht, so dass im Bedarfsfall ein erheblicher Eigenanteil dazu gezahlt werden muss. Dies betrifft sowohl den ambulanten, vor allem aber den stationären Bereich der Pflege.
Auf der anderen Seite werden Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgerufen. Fr. Keller vom Pflegestützpunkt Donnersberg-West, greift das Thema auf und legt dar, welche Möglichkeiten die Pflegeversicherung bietet. Ergänzend erläutert Hr. Philippi, Referatsleiter des Sozialamts der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, was passiert, „Wenn das Amt die Pflege zahlt“. Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt? Werden Familienangehörige zur Zuzahlung verpflichtet? Was ist mit Omas Häuschen?
Die Veranstaltung findet am 19.10.2023 im Roten Saal der Donnersberghalle in Rockenhausen statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Anmeldung unter: Simone Keller-06361/4590 739, Christine Waßmann-06352/7190 619 und Katja Scheid-06352/7190 618