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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 40/2024
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Münchweiler/Alsenz 2023/2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 19.09.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

2023

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

um

festgesetzt

auf

Euro

Euro

Euro

1.882.376 €

0 €

1.882.376 €

1.709.438 €

0 €

1.709.438 €

172.938 €

172.938 €

-9.749 €

0 €

-9.749 €

428.208

0 €

428.208 €

272.114 €

0 €

272.114 €

156.094 €

156.094 €

-146.345 €

0 €

-146.345 €

2024

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

um

festgesetzt

auf

Euro

Euro

Euro

1.667.313 €

0 €

1.667.313

1.682.756 €

0 €

1.682.756 €

-15.443 €

0 €

-15.443 €

31.705 €

0 €

31.705 €

26.168 €

0 €

26.168 €

748.800 €

0 €

748.800 €

-722.632

€ 0

€ -722.632 €

690.927 €

0 €

690.927 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

2023

zinslose Kredite von bisher

0 Euro auf

0 Euro

verzinste Kredite von bisher

0 Euro auf

0 Euro

zusammen von bisher

0 Euro auf

0 Euro.

2024

zinslose Kredite von bisher

0 Euro auf

0 Euro

verzinste Kredite von bisher

0 Euro auf

88.890 Euro

zusammen von bisher

0 Euro auf

88.890 Euro.

Die Verwaltung wird im Vollzug dieser Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ermächtigt, zu gegebener Zeit die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite zu den am Kapitalmarkt erreichbar günstigsten Bedingungen aufzunehmen. Dies gilt auch für Umschuldungen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Bleibt unverändert!

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag neu festgesetzt für

2023

von bisher

0 Euro

auf

0 Euro

2024

von bisher

0 Euro

auf

1.037.722 Euro

§ 4 Steuersätze

Die Realsteuerhebesätze und die Hundesteuersätze bleiben unverändert!

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege bleiben unverändert!

§ 6 Stellenplan

Die Festsetzungen im Stellenplan bleiben unverändert!

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2021 beträgt:

2.073.230 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2022 beträgt:

2.191.209 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2023 beträgt:

2.364.147 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 2024 beträgt:

2.348.704 Euro.

(Die Entwicklung des Eigenkapitals ist anhand der Jahresabschlüsse bis 2021 und ab dem Jahr 2022 anhand der Planungsdaten des Ergebnishaushaltes dargestellt).

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Eine Wertgrenze für die Erheblichkeit von über - und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO wurde bisher noch nicht festgelegt.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze für Investitionen wurde bisher nicht festgelegt.

§ 10 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren).

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei haushaltsrechtlicher Notwendigkeit entsprechende Sperren zu verfügen.

§ 11 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Münchweiler/Alsenz, den 04.10.2024
gez. Tanja Dautermann, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von  — 88.890 €

nicht genehmigt.

Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von —  1.037.722 €

genehmigt.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, 07.10.2024 bis Dienstag, 15.10.2024

während den üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Zimmer 1-107 öffentlich aus.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der GemO nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Winnweiler, den 04.10.2024
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister