1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 |
2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 für die Ortsgemeinde Lohnsfeld wurde am 04.10.2024 den Gemeinderatsmitgliedern zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstraße 29, Winnweiler, Zimmer 1-107, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung. | |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Lohnsfeld haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Referat 3, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seiner Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |