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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 41/2022
Amtlicher Teil
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Aus der Gemeinderatsitzung vom 20.09.2022

Bezüglich der Beratung und Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Zuge der K43 zwischen Börrstadt (L401) und Sippersfeld (Einmündung K39), sowie im Zuge der K44 zwischen Börrstadt und Breunigweiler hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen. Das Landesstraßengesetz gibt leider keine andere Lösung vor. Künftig wird die Straße nach Sippersfeld (K43) somit abgestuft von Kreisstraße auf Gemeindestraße. Sie soll als Radweg ausgebaut werden und bleibt als Wirtschaftsweg für land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhalten. Straßenlastträger wird zukünftig die Verbandsgemeinde sein. Die Straße nach Breunigweiler (K44) wird neu ausgebaut und bleibt als Kreisstraße erhalten. Die geplante Straßenführung wird umgeleitet über die ehemalige Natostraße und dann den Lachenberg herunter, in Richtung Hauptstraße. Auch diese Straße wird nicht der Gemeinde zu Lasten fallen, sondern bleibt in ihren Unterhaltungskosten komplett beim Kreis. Börrstadt hat den Vorteil, dass dadurch die enge Hintergasse komplett entlastet wird. Das Teilstück von der Hintergasse bis zur neuen Kreisstraße bleibt als Einfahrt erhalten und wird ebenfalls im Zuge des Straßenneubaus mit ausgebaut. Dies war der Kompromiss auf den sich alle Beteiligten eingelassen haben, wenn auch mit knirschenden Zähnen. Alternativ wären uns beide Kreisstraßen abgestuft worden. Auch der Gemeinderat hatte das Ziel verfolgt beide Straßen zu erhalten. Aus den bereits erwähnten Gründen war dies jedoch leider nicht möglich gewesen! Wann die konkrete Umsetzung der Planung erfolgt, ist noch nicht genau absehbar. Für den Radwegeausbau Imsbach-Hahnweilerhof-Steinbach wurde der Förderantrag „Stadt- und Land" gestellt. Hier hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit sich an dem Ausbau des Radweges zwischen Imsbach und Steinbach, innerhalb der Gemarkung von Börrstadt zu beteiligen. Der Bund fördert den Ausbau mit 95 %. Die restlichen 5 % teilen sich jeweils der Kreis, die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde zu gleichermaßen auf. Von der VG wurde die Studie über die Geeignetheit von Flächen für PV-Anlagen vorgestellt. Der Gemeinderat legte fest, welche Flächen aus der Studie künftig in die weitere Planung mit einfließen sollen. Es wurde sich darauf verständigt, dass nur Flächen südlich der L 401, in Höhe der A 63 in Frage kommen.

Es wurde beschlossen, dass gemeinsam mit anderen Ortsgemeinden aus der VG, ein Förderantrag gestellt wird zum Umrüsten der Ortslampen in LED-Technik. Aufgrund von steigenden Stromkosten ist es sinnvoll, alle Straßenlampen auf LED umzustellen. Die Kosten für die Umrüstung refinanzieren sich nach ca. 6 Jahren. Steigen die Strompreise weiter, dann sogar schon in einer kürzeren Laufzeit. Da die LED-Lampen sehr stromsparend sind und sie dabei noch die gleiche Lichtausbeute haben, profitiert die Ortsgemeinde in mehrfacher Hinsicht. Bezüglich des Tagesordnungspunkt: Änderung des Flächennutzungsplan Flurstück 3315, konnte die Ortsgemeinde dem Antrag nicht entsprechen. Der Schwellenwert von bebaubaren Flächen innerhalb der Ortsgemeinde ist bereits überschritten. Deshalb konnte keine Zustimmung erteilt werden, ein weiteres Baugebiet, auf den Flächen der ehemaligen Gärtnerei auszuweisen. Die Fläche bleibt somit als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan bestehen. Unter dem Punkt Verschiedenes wurde der Ortsgemeinderat darüber informiert, dass Landesforsten bezüglich des Teilverkaufs der Bunkeranlage einen Investor favorisiert. Dieser möchte das Gelände nutzen, um dort Schießstände zu errichten. Diese sollen sowohl jagdlich und auch sportlich genutzt werden. Dazu bedarf es jedoch einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Ich möchte darauf hinweisen, dass es noch keinerlei Konkretisierungen gibt! Der Betreiber möchte sein Vorhaben lediglich, in einer der nächsten Sitzungen bei dem Ortsgemeinderat vorstellen.

Torsten Windecker, Ortsbürgermeister