Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für Donnerstag, den 27.10.2022 in den Sitzungssaal des Rathauses, zu einer Verbandsgemeinderatssitzung eingeladen.
Zunächst stand ein Antrag der CDU-Fraktion wegen Fassung einer Resolution zur Vollsperrung der L 401 auf der Tagesordnung. Für die CDU-Fraktion führte Ratsmitglied Christopher Ströhla aus, dass es aus Sicht seiner Fraktion nicht nachvollziehbar sei, weshalb die L 401 die komplette Zeit des Radwegebaues voll gesperrt sein müsse. Alt eingesessene Betriebe hätten durch die Vollsperrung erhebliche, teilweise fast existenzbedrohende Einnahmeausfälle. Selbstverständlich sei man für den Bau des Lückenschlusses des Radweges, könnte aber die Haltung des LBM nicht nachvollziehen, wonach hier nicht zumindest überwiegend die Arbeiten auch unter einer halbseitigen Sperrung, mit Ampelregelung, ausgeführt werden könnten. Der Verbandsgemeinderat fasste daraufhin folgende Resolution:
Der LBM Worms wird aufgefordert, nur die Arbeiten, die beim Bau des Radweges zwischen Lohnsfeld und der Pulvermühle unbedingt unter Vollsperrung durchgeführt werden müssen, zum Anlass für eine Vollsperrung zu nehmen. Alle anderen Arbeiten sollten unter einer halbseitigen Sperrung, mit Ampelregelung, ausgeführt werden. Sollte es hierdurch zu Verzögerungen kommen, sind die damit verbundenen Nachteile für die an der Strecke liegenden Betriebe immer noch geringer, als dies bei einer Vollsperrung der Fall ist. Gerade in den momentan schwierigen Rahmenbedingungen, sollte man diese Flexibilität von einem Landesbetrieb erwarten können.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Umbau und Erweiterung der Grundschule Sippersfeld, hier die Errichtung einer temporären Containeranlage. Für rund 24 Monate wird im Zuge des Umbaues und der Erweiterung der Grundschule Sippersfeld die Errichtung einer Containeranlage notwendig, da abschnittsweise die Schule nicht komplett genutzt werden kann. Die Arbeiten wurden EU-weit in öffentlicher Ausschreibung ausgeschrieben. Die Höhe der geschätzten Kosten lag bei 340.697,00 € brutto. Die Submission der insgesamt 5 Angebote fand am 14.10.2022 statt. Günstigster Bieter war die Firma Boels Rental Germany GmbH, Mainz, mit einem Bruttoangebotspreis von 288.594,42 €. Ohne größere Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, den Auftrag an die Firma Boels zu vergeben.
Es folgten die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Abstufung von Kreisstraßen. Dies betrifft die K 42, zwischen der L 394 und dem Pfrimmerhof, die K 43, zwischen Börrstadt und Sippersfeld sowie die K 44, zwischen Börrstadt und Breunigweiler.
Der Bürgermeister verwies auf die entsprechenden Beratungen in den betroffenen Ortsgemeinderäten. Diese haben jeweils den vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zugestimmt.
Nach einer ausgiebigen Diskussion, in der es inbesondere um die K 43 ging, stimmte auch der Verbandsgemeinderat dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Ortsgemeinden, der Kreisverwaltung, dem LBM und der Verbandsgemeinde Winnweiler zu. Die Beschlussfassung zur K 42 erfolgte einstimmig. Bei der K 43 gab es eine Nein-Stimme und 6 Enthaltungen.
Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Neugründung einer Ortsfeuerwehr in der Ortsgemeinde Höringen zur Entscheidung. Der Bürgermeister führte aus, dass man im Jahre 2012 die Feuerwehr Höringen, aufgrund der Tatsache geschlossen habe, da trotz intensiver Bemühungen kein Personal mehr vorhanden war und sich auch niemand für die Übernahme der Wehrführung gefunden hatte. Seitdem wird der Brandschutz und die allgemeine Hilfe in der Stufe 1 (8-Minuten-Frist) von der Feuerwehr Gehrweiler und ab der Stufe 2 (15-Minuten-frist) von der Feuerwehr Winnweiler sichergestellt. Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben damit überwiegend erfüllt waren, zeigte sich dennoch immer wieder, dass die Vorhaltung einer Feuerwehr im eigenen Ort immense Vorteile hat. Neben dem Zeitvorteil, der Verfügbarkeit bei einer Flächenlage, sind auch Ortskunde und Vernetzungen der örtlichen Bevölkerung zu nennen. Die Ortsbürgermeisterin, Brigitte Enders und der Wehrleiter der Verbandsgemeinde, Christian Füllert, haben im Sommer diesen Jahres eine entsprechende Informationskampagne zur Wiedergründung einer Feuerwehr in Höringen gestartet. Hierbei konnten 16 Personen gewonnen werden, welche sich bereiterklärt haben, die Feuerwehr Höringen wieder zu beleben. 6 von ihnen verfügen bereits über eine feuerwehrtechnische Ausbildung. Aufgrund des Umstandes, dass, wegen der Stationierung eines Tanklöschfahrzeuges durch den Donnersbergkreis bei der Feuerwehr Imsbach, ein Fahrzeug frei geworden ist, kann bei der Feuerwehr Höringen ein Feuerwehrfahrzeug stationiert werden, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Digitale Funkmeldeempfänger und Schutzausrüstung sind ebenfalls vorhanden. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Ortsfeuerwehr Höringen zum 01.11.2022 neu zu gründen.
Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat ebenfalls einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das Vergabeverfahren für die Ersatzbeschaffung eines TLF 4000 für die Feuerwehr Winnweiler in Gang zu setzen. Das vorhandene Tanklöschfahrzeug ist mittlerweile 26 Jahre alt. Da Beschaffungsverfahren mittlerweile durchaus 3 - 4 Jahre dauern können, soll das Verfahren mit der Ausschreibung nun angestoßen werden. Es soll explizit bei der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass auch Nebenangebote für Vorführfahrzeuge, die voll förderfähig sind, erwünscht sind.
Es folgte die einstimmige Auftragsvergabe für die Gewerke Dachfenster und Dämmarbeiten sowie die Trockenbau- und Malerarbeiten für den 2. Bauabschnitt zur Sanierung des Dachgeschosses der Feuerwache Winnweiler. Hier wurden die Aufträge für die Erneuerung von 5 Dachfenstern und Dämmarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 19.026,37 € an die Firma Schultz, Imsbach, vergeben. Die Arbeiten des Gewerkes Trockenbau und Malerarbeiten wurden zum Angebotspreis von 15.430,14 € brutto an die Firma Heise, Imsbach, beauftragt.
Es folgte ein nichtöffentlicher Teil, in dem der Verbandsgemeinderat der Einstellung eines tariflich Beschäftigten zugestimmt hat.