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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 44/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Bieterverfahren zum Verkauf eines Grundstücks in Imsbach

Die Gemeinde Imsbach bietet im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Grundstück zum Verkauf an.

1. Grundstücksbeschreibung

Flurstück: FlSt. 733/46

Größe: 12.133m²

Art des Grundstücks: unbebaut und unerschlossen, Aufstellung Bebauungsplan erforderlich

Geplante Nutzung: Wohnbebauung, Kosten zur Schaffung von Baurecht müssen übernommen werden

Zu übernehmende Lasten und Beschränkungen: Wasserleitungsrecht für Zweckverband Wasserversorgungsverband Westpfalz

Besondere Merkmale:

Es ist bekannt, dass sich vor ca. 100 Jahren auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück eine Erzlaugerei zu Kupfergewinnung befunden hat. Das Grundstück liegt seit ca. 1920 brach.

Bezüglich der Bodenverhältnisse hat die Gemeinde Imsbach im Jahr 2022 eine „Historische Recherche und orientierende Baugrunderkundung“ in Auftrag gegeben. Das entsprechende Gutachten kann unter burkarti@winnweiler-vg.de angefordert werden.

Der Käufer übernimmt vor diesem Hintergrund im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko von - auch unbekannten - schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG, Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG oder sonstigen Verunreinigungen des Grundstücks, der vorhandenen Bausubstanz oder von sonstigen Bestandteilen sowie der Beschaffenheit des Grundwassers im Sinne des § 22 WHG; dieser Umstand wurde bei der Kaufpreisbemessung berücksichtigt.

Der Käufer hat den Verkäufer von dessen etwaiger Verpflichtung als Verursacher oder früherer Eigentümer freizustellen, unabhängig davon ob diese Inanspruchnahme öffentlich- oder privatrechtlich - auch vonseiten Dritter - erfolgt; etwaige Ausgleichansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer gemäß § 24 Abs. 2 BBodSchG werden ausgeschlossen. Diese Verpflichtung gilt also auch für den Fall, dass Ausgleichsansprüche von Dritten, etwa Nacherwerbern, gegen den Verkäufer gem.§ 24 Abs. 2 BBodSchG erhoben werden. Die Freistellungsverpflichtung sowie der Ausschluss des Ausgleichsanspruches nach § 24 Abs. 2 BBodSchG gelten unmittelbar (§ 328 BGB) auch zu Gunsten solcher Personen, die für eine Verantwortlichkeit des Verkäufers wegen Altlasten auch handels- oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund einzustehen haben.

Der Käufer ist verpflichtet, im Fall einer ganzen oder teilweisen Weiterveräußerung seinen Rechtsnachfolger in gleicher Weise zur Freistellung des Verkäufers zu verpflichten und diesem die Verpflichtung zur Weitergabe aufzuerlegen; er haftet für etwaige Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

2. Kaufpreis

Der Verkauf erfolgt über ein Bieterverfahren mit einem Mindestgebot in Höhe von 90.000,00 €. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis erreicht und die Ortsgemeinde Imsbach ihr Einverständnis erteilt.

3. Bieterverfahren und Vergabe

Interessenten werden gebeten ihr Kaufpreisangebot schriftlich und rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 26.11.2024, 14:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, in einem verschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk „Kaufangebot Roth Dell Ost“ einzureichen. Dem Gebot ist ein Finanzierungsnachweis oder Absichtserklärung einer Bank zur Finanzierung des Projekts beizulegen.

Die finale Gebotsannahme des Höchstgebotes bzw. die Eigentümerzustimmung ist vorbehalten. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer bei diesem Bieterverfahren nicht verpflichtet das Höchstgebot zu akzeptieren. Er kann Gebote auch grundsätzlich und ohne Angabe von Gründen, ablehnen. Bei der Annahme eines Gebotes oder anderweitiger Kaufpreiseinigung von Käufer und Verkäufer, wird wie bei einem herkömmlichen Kaufpreisangebot die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vollzogen. Die Kosten für den Grundstückserwerb, einschließlich Notar- und Grundbuchkosten, trägt der Käufer.

Sollte der Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommen, behält sich die Gemeinde das Recht vor, das Grundstück an den nächsthöchsten Bieter zu vergeben.

Für Inhalt, Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Gemeinde Imsbach ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in dieser Ausschreibung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die ggf. den Ausführungen beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Imsbach, den 31.10.2024
gez. Oliver Krupp
Ortsbürgermeister

Anlage: Lageplan