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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 44/2025
Amtlicher Teil
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Terminsbestimmung Imsbach AZ 1 K 20/25

Amtsgericht Rockenhausen

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 20/25

Rockenhausen, 14.10.2025

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

14.01.2026

10:00 Uhr

1, Sitzungssaal

Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eigetragen im Grundbuch von Imsbach

lfd. Nr.

Gemarkung

Flur,

Flurstück

Wirtschaftsart

u. Lage

m2

Blatt

1

Imsbach

221

Gebäude- und Freifläche Bergschmiedestraße 10

291

384 BV 6

2

Imsbach

223/2

Erholungsfläche Bergschiedestraße 10

115

384 BV 10

3

Imsbach

222/1

Erholungsfläche Bergschiedestraße 10

95

384 BV 12

Lfd. Nr. 1

Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, Baujahr 1965

Verkehrswert:

182.600,00 €

Lfd. Nr.2

Bebaut mit Einfahrt

Verkehrswert:

4.600,00 €

Lfd. Nr. 3

Unbebaut, als Garten genutzt

Verkehrswert:

3.800,00 €

Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 26.03.2025

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des

Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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