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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“ der Gemeinde Börrstadt

Genehmigung:

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 403), erlässt die Kreisverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde am 30.09.2024 folgende Verfügung: „Der vom Ortsgemeinderat am 11.06.2024 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“ wird genehmigt.“

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücksnummer 2847 und hat eine Größe von ca. 6,2 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg“ beinhaltet demnach nur einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs lässt sich aus der Darstellung in der Planurkunde entnehmen.

Der Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Börrstadt tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Referat 2, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet unter:

https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/boerrstadt

einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.

Es wird, gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften, über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung, schriftlich, gegenüber der Gemeinde, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird verwiesen.

Börrstadt, 08.11.2024  —  Winnweiler, 08.11.2024
 —  Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Torsten Windecker  — gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister  —  Bürgermeister

Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“in der Ortsgemeinde Börrstadt nach § 13 BauGB vom 18.10.2024

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Börrstadt in öffentlicher Sitzung am 11.06.2024 den Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“ im Verfahren nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.

§ 1

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücksnummer 2847 und hat eine Größe von ca. 6,2 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs lässt sich aus der Darstellung in der Planurkunde entnehmen.

§ 2

Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde, die Textlichen Festsetzungen, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung.

§ 3

Der Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Börrstadt tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Börrstadt, den 18.10.2024
Torsten Windecker, Ortsbürgermeister

Lageplan Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung“, OG Börrstadt