Die Durchführung des diesjährigen Volkstrauertag ist aufgrund der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in diesem Jahr untersagt.
Die Niederlegung von Kränzen kann in jedem Fall erfolgen, allerdings ohne öffentliche Beteiligung.
Wir appellieren an alle, diese Maßnahmen ernst zu nehmen und von Menschenansammlungen Abstand zu nehmen.