Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Bürgerbeteiligung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 Verbandsgemeinde Winnweiler
Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Winnweiler
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 für die Verbandsgemeinde Winnweiler wurde am 17.11.2023 den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstraße 29, Winnweiler, Zimmer 1-107, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Winnweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Vorschläge zum Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Referat 3, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seiner Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Winnweiler, den 17.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Rudolf Jacob
Bürgermeister