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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 48 zwischen Imsweiler und Schweisweiler mit Rad- und Gehweg.

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 14. Oktober 2024 - Az.: 02.-2-1954-PF/39 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 25. November 2024 bis 09. Dezember 2024 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nordpfälzer Land, Rathausgebäude, Bezirksamtstraße 7, 67806 Rockenhausen, Zimmer 36 (FB 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 101 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 25. November 2024 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
In Vertretung
gez. Dr. Markus Rieder
Leiter der Planfeststellungsbehörde