Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Münchweiler hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung, aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich ´Elf Morgen´ einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 13 b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.
Der Planbereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Plan-Nummer 1944, 1945, 1947 und 1948.
Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Münchweiler geschaffen werden.
Sobald das städtebauliche Konzept vorliegt, findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit, mit Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung statt, in Form einer Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.