Einladung zur Genossenschaftsversammlung am 18.12.2025 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Steinbach
Hinweise und Erläuterungen:
Die Stimmberechtigung der Mitglieder wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Die Mitglieder werden daher gebeten, Ausweispapiere mitzuführen. Die Stimmberechtigung wird anhand des Jagdkatasters auf der Grundlage des allgemeinen Liegenschaftskatasters mit aktuellem Stand festgestellt. Im Zweifelsfall sind Änderungen der Eigentumsverhältnisse durch entsprechende Nachweise, z.B. Grundbuchauszüge, zu belegen.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten bzw. Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie oder einen anderen Jagdgenossen oder Pächter der landwirtschaftlichen Flächen vertreten lassen. Die Vollmacht sowie die Ausweispapiere des Vertreters ist dem Jagdvorstand vor Beginn der Versammlung vorzulegen.