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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Landratswahl 2025

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Landrätin /des Landrats des Donnersbergkreises

und

am Sonntag, dem 09. März 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Landrätin / des Landrats statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17.01.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Kirchheimbolanden, den 25.11.2024
gez. Dr. Karl Landfried Erster
Kreisbeigeordneter zugleich als Kreiswahlleiter
für die Wahl der Landrätin / des Landrats
des Landkreises Donnersbergkeis