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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 49/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Dienstag, den 25.11.2025, zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.

Zunächst übergab er den Vorsitz für den Tagesordnungspunkt „Jahresabschluss 2023“ an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Matthias Luft. Dieser führte aus, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss 2023 ausgiebig befasst habe. Dieser habe ohne Beanstandungen empfohlen, das Jahresergebnis mit einem Jahresüberschuss von 416.485,61 € für 2023 festzustellen. Das Eigenkapital der Gemeinde betrage zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 1.569.974,83 €. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe außerdem empfohlen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese tätig waren, Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen. Dieser Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses folgte der Ortsgemeinderat ohne Aussprache einstimmig.

Es folgte die Bekanntgabe von Mehrkosten bei der Baumaßnahme der Herstellung einer Außenentwässerung am Friedhof Hochstein. Ortsbürgermeister Jacob informierte, dass über die ursprüngliche Auftragssumme von 28.490,00 € Mehrkosten, in Höhe von 7.833,00 € entstanden seien. Dies sei begründet aus der Tatsache, dass erst nach Abziehen der Grasnarbe festgestellt worden war, dass der Untergrund vor der Mauer aufgeweicht war und deshalb auf der ganzen Länge eine Schottertragschicht unter den Rinnensteinen eingebaut werden musste, um deren Standfestigkeit zu gewährleisten. Außerdem hätte aufgrund offener Mauerwerksfugen und loser Sandsteine die Sohlschale mit Beton verfüllt werden müssen, was ebenfalls vorher nicht absehbar war. Aufgrund der zusätzlichen Arbeiten und Niederschlägen während der Bauzeit, war auch die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen privaten Wiesenflächen aufwendiger als zunächst geplant.

Der Ortsgemeinderat nahm die angefallenen Mehrkosten zustimmend zur Kenntnis.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über 3 Zuschussanträge. Zunächst wurde ein Zuschussantrag des SV Alsenbrück-Langmeil, auf Kostenbeteiligung in Höhe von 15% zur Anschaffung von 2 Mährobotern für den Rasenplatz beraten. Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den beantragten Zuschuss, in Höhe von 1.890,00 €, zu gewähren.

Es folgte die einstimmige (1 Enthaltung) Gewährung eines Zuschusses, in Höhe von 11.250,00 €, zu den Sanierungskosten der Kreuzkapelle. Antragsteller war hier die Pfarrei Heilig Kreuz, Winnweiler. Die Zuschusssumme entspricht auch hier 15% der Gesamtkosten der Maßnahme.

Abschließend wurde dem TTC Winnweiler ebenfalls ein Zuschuss, in Höhe von 15% (584,70 €), zur Anschaffung von 4 Tischtennistischen incl. Umrandung einstimmig bewilligt.

Ebenfalls einstimmig bevollmächtigte der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, eine Vereinbarung mit dem ASV Winnweiler zur Beantragung von Bundesmitteln zur Sanierung der Sportanlage am Rauhen Weg abzuschließen. Hintergrund ist hier, dass der Bund entsprechende Fördermittel zur Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung stellt. Vereine selbst können hier aber nicht als Antragsteller auftreten. Die Förderrichtlinien beinhalten aber, dass die jeweilige Kommune Fördermittel für die Vereine beantragen und an diese weiterleiten kann. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem ASV Winnweiler und der Ortsgemeinde Winnweiler.

Es folgte die Erörterung der Verkehrssituation im Bereich der Schulen in der Ortsgemeinde Winnweiler. Ortsbürgermeister Jacob informierte, dass er von verschiedenen Seiten auf die teilweise chaotischen Zustände auf den Straßen vor den 3 Winnweilerer Schulen angesprochen worden sei. Insbesondere zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende ergeben sich hier, im wesentlichen durch uneinsichtiges und unvernünftiges Verhalten von Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, regelmäßig gefährliche Situationen. Insbesondere im Bereich der Grundschule kommt es täglich vor, dass Eltern auf dem Zebrastreifen, vor dem Zebrastreifen und unmittelbar hinter dem Zebrastreifen halten, um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen. Es werden die Bürgersteige komplett zugeparkt. Manche Eltern fahren sogar in die Feuerwehreinfahrt auf das Schulgelände, um ihre Kinder ein- oder aussteigen zu lassen. Gegenüber den Mitarbeitern des Ordnungsamtes und der Polizei zeigen diese Eltern, auf das eigene Fehlverhalten angesprochen, keinerlei Einsicht. Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die Verkehrssituation in der unteren Schulstraße, wo Busse oder LKW’s im Begegnungsverkehr gezwungen sind, auf den Bürgersteig auszuweichen, auf dem aber auch regelmäßig Kinder laufen. Ortsbürgermeister Jacob informierte über ein Abstimmungsgespräch mit den 3 Schulleitungen, in dem verschiedene Möglichkeiten erörtert worden sind. Das Ergebnis dieser Erörterung war, dass fast alle angedachten Maßnahmen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sind. Angedacht und diskutiert wurden u. a. die Busse nur noch bis zum Bahnhof fahren zu lassen und alle Kinder von dort aus zu Fuß an die Schulen laufen zu lassen. Eine weitere diskutierte Variante war, die Schulstraße zur Einbahnstraße zu machen. Umgesetzt werden soll nun kurzfristig die Herstellung einer Bring- und Abholzone im so genannten „Leistergässchen“, unterhalb der Grundschule. Dort soll in Fahrtrichtung rechts an Schultagen zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet werden, was dazu führt, dass dort Eltern ihre Kinder auf der Seite, auf der sich auch die Treppe zur Schule befindet, gefahrlos ein- und aussteigen lassen können. Im gleichen Zeitraum soll auf der linken Seite ein absolutes Halteverbot angeordnet werden, um zu gewährleisten, dass über die linke Seite der Verkehr auch abfließen kann. Je nach Auswirkung dieser Maßnahme auf die Situation rund um den Zebrastreifen, steht im Raum, ggf. einen Verkehrsplaner zu beauftragen, die Situation zu untersuchen und mögliche Lösungsvarianten aufzuzeigen.

Abschließend wurde der Ortsbürgermeister mit der Anschaffung verschiedener Maschinen und Geräte für den Bauhof bevollmächtigt.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem über 2 Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen worden ist.