Bürgermeister Rudolf Jacob hatte den Verbandsgemeinderat, gemeinsam mit dem Werkausschuss, für den 27.11.2025, zur letzten Sitzung dieses Kalenderjahres, in das Rathaus eingeladen.
Zunächst stand die Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke für das Jahr 2024 auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister begrüßte hierzu Herrn Nestler, Wirtschaftsprüfer vom Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Burret, der die entsprechenden Jahresabschlüsse vorstellte.
Der Jahresabschluss des Jahres 2024 im Kanalwerk wurde einstimmig auf einen Jahresverlust von 289.479,66 € festgestellt. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Es folgte das Jahresergebnis 2024 des Wasserwerkes, welches mit einem Jahresverlust, in Höhe von 881.811,51 € einstimmig festgestellt worden ist.
Der Jahresabschluss des Schwimmbades für 2024 wurde ebenfalls einstimmig, mit einem ausgabewirksamen Verlust von 813.207,05 € festgestellt. Dieser ausgabewirksame Verlust wird von der Verbandsgemeinde Winnweiler als Einrichtungsträger aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen. Es ist darüber hinaus ein nichtausgabewirksamer Verlust, in Höhe von 177.829,03 € festgestellt worden.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Kanalwerks für das Jahr 2026. Bürgermeister Rudolf Jacob führte aus, das man, nach dem die Benutzungsgebühr seit 2016 unverändert ist, aufgrund der vorliegenden Jahresergebnisse des Vorjahres an dem Punkt angekommen sei, wo eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich sei. Die Verwaltung schlage vor, diese Erhöhung in 2 Stufen vorzunehmen. Die Benutzungsgebühr Schmutzwasser soll für das Jahr 2025 von 1,60 € auf 1,80 €/cbm angehoben werden. Ab 01.01.2026 solle nochmals eine Erhöhung auf 2,10 € vollzogen werden. Der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser soll für das Jahr 2025 von 7 Cent auf 9 Cent und ab 2026 auf 11 Cent angehoben werden. Der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser soll im 1. Schritt von 18 Cent auf 20 Cent und im Jahr 2026 auf 22 Cent angehoben werden. Die Benutzungsgebühr Niederschlagswasser soll von 44 Cent auf 48 Cent/qm angehoben werden. In diesem Bereich erfolgt lediglich eine einmalige Erhöhung. Dies führt zu entsprechenden Mehrerträgen, so dass der Wirtschaftsplan 2026 unter Zugrundelegung der neu festgesetzten Gebühren und Beiträge mit einem Überschuss von 19.325,00 € kalkuliert. Der Bürgermeister wies noch darauf hin, dass die flächenbezogenen Beiträge sogar seit 2000 unverändert waren.
Der Werkausschuss und der Verbandsgemeinderat schlossen sich dieser Empfehlung der Verwaltung einstimmig an.
Es folgte der Wirtschaftsplan für das Wasserwerk für 2026. Hier ist ebenfalls eine 2-stufige Anhebung der Gebühren und Beiträge notwendig. Die Verwaltung hat nach einer entsprechenden Vorschaukalkulation folgende Gebührenanpassung vorgeschlagen:
Die Grundgebühr je Wasserzähler beträgt ab dem Jahr 2025 120,00 € (plus 24,00 €). Ab dem Jahr 2026 beträgt die Grundgebühr 132,00 €.
Die Benutzungsgebühr wird ab 2025 von 1,74/qm auf 1,95/qm und ab 2026 auf 2,21/qm angehoben. Dies führt im Ergebnis zu einem kalkulierten Jahresgewinn im Wirtschaftsplan 2026 von 28.645,00 €. Bürgermeister Jacob verwies darauf, dass trotz der geplanten Anhebungen die Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke Winnweiler auch weiterhin kreisweit mit die günstigsten seien. Die monatliche Mehrbelastung in 2025 betrage für einen Muster-ein-Personen-Haushalt mit 35 cbm Wasserbezug 5,48 €. Bei einem Muster-vier-Personen-Haushalt mit 140 cbm Wasserbezug betrage in 2025 die monatliche Mehrbelastung 9,01 €. Für die entsprechenden Musterhaushalte für eine Person betrage nach der Anhebung 2026 die monatliche Mehrbelastung 9,81 € und beim 4-Personen-Haushalt 18,13 €.
Mit den Gebührenbescheiden 2025, die zu Beginn des Jahres 2026 verschickt werden, wird ein entsprechendes Infoblatt an jeden Kunden übersandt, aus dem die entsprechenden Informationen detailliert hervorgehen.
Der Verbandsgemeinderat wie der Werkausschuss stimmten der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise sowie dem Wirtschaftsplan 2026 des Wasserwerkes einstimmig zu.
Der Wirtschaftsplan des Freibades für 2026 sieht unveränderte Benutzungsgebühren für das Freibad vor. Der Wirtschaftsplan schließt mit einem nichtausgabewirksamen Jahresverlust von 166.608,00 € ab. Der ausgabewirksame Jahresverlust schließt im Wirtschaftsplan 2026 mit einem Betrag von 817.000,00 € ab.
Nach einer kurzen Sachdiskussion stimmten die Mitglieder des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates dem vorgelegten Wirtschaftsplan des Freibades für 2026 ebenfalls einstimmig zu.
Es folgte die Jahresrechnung 2023. Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm das Ratsmitglied Matthias Luft, der Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ist, den Vorsitz. Er führte aus, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 24.11.2025 mit dem Jahresabschluss 2023 intensiv auseinandergesetzt habe. Die Prüfung habe zu keinen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfehle dem Verbandsgemeinderat das Jahresergebnis 2023 mit einem Jahresüberschuss von 671.690,88 € festzustellen. Das Eigenkapital betrage zum bilanzstichtag 31.12.2023 28.395.288,35 €. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfehle außerdem dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese tätig waren, für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der Verbandsgemeinderat folgte den Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig.
Es folgte die Bekanntgabe von Mehrkosten zur Umsetzung der Bauernhof-Kita auf dem Hofgut Neumühle. Der Bürgermeister informierte den Verbandsgemeinderat darüber, dass aufgrund verschiedener Umstände insgesamt Mehrkosten in Höhe von 161.613,30 € entstanden seien. Die Mehrkosten ergeben sich zum einen daraus, dass bei den ursprünglichen Kosten die Ansätze für die Herstellung des Außenspielgeländes, in Höhe von rund 20.000,00 € nicht enthalten waren. Außerdem haben sich Mehrkosten daraus ergeben, dass die von der Neumühle zur Verfügung gestellte Fläche sich im Zuge der Baumaßnahme noch um das Erdgeschoß des für die Bauernhof-Kita zur Verfügung gestellten Gebäude erweitert habe. Da sich die Kosten für die Baumaßnahme am Gebäude (Türen, Fenster, Wärmedämmverbundsystem, Dach, Gerüstbau) anhand eines Flächenschlüssels ergeben, habe sich der diesbezügliche Anteil der Verbandsgemeinde entsprechend der zusätzlichen Fläche erhöht. Mit den erhöhten Baukosten habe sich auch der Anteil der Verbandsgemeinde an den Planungskosten anteilig erhöht. Nach einer kurzen Aussprache nahm der Verbandsgemeinderat die Mehrkosten zustimmend zur Kenntnis und hat einstimmig beschlossen, die überplanmäßigen Mehrausgaben mit Einsparungen bei anderen Investitionsprojekten bzw. durch ungeplante Mehreinnahmen aus dem Förderprogramm RZN zu decken.
Ohne Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig eine neue Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Winnweiler. Der Bürgermeister informierte, dass dies notwendig geworden sei, da die Rechtsgrundlage hierfür, das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz, im Laufe des Jahres geändert worden sei. Aus diesem Grund bedürfe es entsprechender Anpassungen in den Kosten- und Gebührensatzungen der kommunalen Aufgabenträger.
Anschließend gab der Bürgermeister noch die zum Jahresende jeweils obligatorischen Berichte über abgeschlossene Verträge zwischen der Verwaltung und Mitarbeitern oder Ratsmitgliedern ab. Er informierte, dass entsprechende Verträge im Jahr 2025 nicht abgeschlossen worden seien. Außerdem informierte der Bürgermeister über stattgefundene Einwohnerversammlungen. Abschließend wurden Spenden an die Verbandsgemeinde bekanntgegeben, gegen deren Annahme der Verbandsgemeinderat keine Einwende hatte.
Bürgermeister Jacob bedankte sich zum Abschluss der Sitzung bei allen Ratsmitgliedern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und wünschte allen Mandatsträgern ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2026.