Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Sippersfeld hat auf Grund des § 14 BauGB i.V. m. § 17 Abs. 4 BauGB am 17.10.2022 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:
Aufhebungssatzung
der Veränderungssperre für das Gebiet
„Auf der Bühne“ Gemeinde Sippersfeld
§ 1 Aufhebung der Veränderungssperre
Die in der Sitzung des Gemeinderates Sippersfeld am 18.06.2020 beschlossene Veränderungssperre und in der Sitzung am 18.05.2022 beschossene Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Auf der Bühne“, in Kraft getreten am 24.06.2020, wird aufgehoben.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasste folgende Grundstücke mit den Plan-Nummern:
210/32, 213; 215, 216, 217, 218/1, 219/1, 220/1, 222/1; 268/2; 277/6; 277/8, 223/1; 224/1, 235; 246; 573, 238; 260, 239, 240, 243, 245, 261/2, 270; 582, 570, 570/2, 574, 575; 575/2, 576, 577, 577/2, 578, 579; 580, 581, 586.
(2) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre war der Lageplan vom April 2020 maßgeblich.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Abgrenzungsplan Veränderungssperre: