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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Aus der Gemeinderatsitzung Börrstadt vom 09.11.2022

Solarpark Röderhof hier: Vorstellung von EnBW:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Uhland von EnBW. Herr Uhland stellte den Anwesenden das Vorhaben anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Die EnBW Solar GmbH plant die Entwicklung und Errichtung eines interkommunalen Solarparks innerhalb der Ortsgemeinden Imsbach und Börrstadt. Entlang der Autobahn A 63 und der Landstraße L 401 ist eine Photovoltaik- Freiflächenanlage vorgesehen. Die interkommunale Anlage soll insgesamt eine Fläche von ca. 41 ha aufweisen, davon liegen ca. 23 ha innerhalb der Gemeinde Börrstadt. In der Photovoltaik-Studie der Verbandsgemeinde Winnweiler wurden alle Teilflächen des vorgesehenen Solarparks als Potentialflächen für Photovoltaik- Freiflächenanlagen ausgewiesen. Der Gemeinderat Börrstadt hat am 20.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Antrag beschlossen, diese Flächen in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Winnweiler aufzunehmen. Auftretende Fragen wurden direkt von Herrn Uhland beantwortet.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO:

Der Vorsitzende gab folgende Eilentscheidung gem. § 48 GemO bekannt: Im Benehmen mit den Beigeordneten wurde entschieden, dass der angrenzende Weg an die Fa. ISP mit der bestehenden Baumaßnahme mit ausgebaut wird. Das Teilstück wurde mitgeteert. Begründet wird die Entscheidung mit abgewendeten Folgekosten für die Ortsgemeinde. Der Wassergraben hätte nicht passgenau hergestellt werden können, wodurch ständige Reinigungsarbeiten verursacht und wiederkehrende Kosten entstanden wären. An den ursprünglich geplanten Kosten in Höhe von 10.700,00 € beteiligt sich die Fa. ISP mit 4.000,00 €. Die Ortsgemeinde stellt weitere Anträge zur Mitfinanzierung bei der Jagdgenossenschaft Börrstadt und der AöR Solarpark Börrstadt. Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Solarpark Börrstadt hier: Beratung und Beschlussfassung über Städtebaulichen Vertrag:

Die EnBW Solar GmbH beabsichtigt, auf den Flächen der Grundstücke mit Flurstücksnummer 2706, 2708,2713, 2714, 2715, 2716 und 2718 in der Gemeinde Börrstadt eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Das Vorhaben soll innerhalb eines durch den Bebauungsplan festgesetzten Sondergebietes aufgestellt werden. Der erzeugte Strom wird in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist. Die Einspeisemodalitäten und der genaue Einspeiseort werden mit dem Netzbetreiber festgelegt. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Für die Bebauung ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der Bebauungsplan soll in Verbindung mit der Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtliche Grundlage des Vorhabens bilden. Zur Regelung dieses Verfahrens wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Gemeinderat beschließt den Städtebaulichen Vertrag. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag Namens der Gemeinde Börrstadt abzuschließen.

Beratung und Beschlussfassung über Vermietung Vereinsraum an Kindergarten

Der Kindergarten Börrstadt muss in der Renovierungsphase für einen Zeitraum von ungefähr einem Monat den Kindergarten schließen oder sich für die Dauer andere Räumlichkeiten suchen. Pfarrer Leinhäuser möchte hierfür den Vereinsraum der Ortgemeinde anmieten. Nach reger Diskussion über Alternativen und mögliche Konditionen, stellte der Vorsitzende den Antrag den Vereinsraum während der Renovierung des Kindergartens an den Kindergarten Börrstadt für 30 € / Nutzungstag zu vermieten. Der Gemeinderat fasste den Beschluss den Raum zu vermieten.

Torsten Windecker, Ortsbürgermeister