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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wartenberg-Rohrbach

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „Solarpark Heuberg“ der Gemeinde Wartenberg-Rohrbach mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Ortsgemeinderat Wartenberg-Rohrbach hat am 08.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heuberg“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Heuberg“ der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 1330 (tlw.) Landwirtschaftsfläche (LW- Fläche) ohne Waldfläche; 1331 (tlw.) LW- Fläche ohne Waldfläche; 1332 LW- Fläche; 1334 Wirtschaftsweg; 1336 (tlw.) Wirtschaftsweg; 1343/1 LW- Fläche, 1347 LW- Fläche; 1348 Wirtschaftsweg; 1349 LW- Fläche; 1350 LW- Fläche; 1351 LW- Fläche und 1353 (tlw.) Wirtschaftsweg, östlicher Teil. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von rd. 14,6 ha und befindet sich östlich in ca. 1 km Entfernung zur Ortslage von Wartenberg-Rohrbach, im Norden schließt sich die US-Housing Heuberg an. Die Zufahrt erfolgt westlich über die Ortslage Wartenberg-Rohrbach und über die vorhandenen Wirtschaftswegen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung:

Um einerseits der aktuellen Lage auf dem Energiesektor und andererseits der örtlichen und regionalen Versorgung mit regenerativen Energien Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach in Zusammenarbeit mit der Vorhabenträgerin WVE GmbH Kaiserslautern die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Heuberg“.

Zur rechtlichen Sicherung der Realisierung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage werden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Errichtung des Solarparks geschaffen werden. Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB findet Anwendung, da die Vorhabenträgerin mit den Eigentümern aller Flächen innerhalb des Geltungsbereiches Gestattungsverträge für die Nutzung einer PV-Freiflächenanlage geschlossen hat und auch wirtschaftlich in der Lage ist, die Erschließung und die Errichtung des geplanten Vorhabens des künftigen Solarpark zeitnah umzusetzen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Begründung, den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 im Internet unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik, Rathaus, Bauen und Wohnen, Bauleitplanung, Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

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Bebauungsplanentwurf

-

Textliche Festsetzungen

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Begründung

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Umweltbezogene Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB:

o

Forstamt Donnersberg vom 26.09.2023: Bezug auf Abstände zu Waldflächen

o

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere

Landesplanungsbehörde vom 10.10.2023: Vorranggebiet

Landwirtschaft, Zielabweichungsverfahren

o

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere

Naturschutzbehörde vom 26.10.2023: Natur- &

artenschutzrechtliche Standards; Schutz des Oberboden; Niederschlagswasserbeseitigung; Ausgleich/

Ersatzbilanzierung; Bestimmungen zum Rückbau

o

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Dienststelle

Kaiserslautern vom 27.10.2023: Vorrangfläche

Landwirtschaft; Bestandsflächen im Umfeld;

Bestandsbetriebe - Abstände; Zielabweichungsverfahren

o

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 26.10.2023: Entwässerung, Oberflächenwasserbeseitigung und Starkregenvorsorge

-

Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt.

Unabhängig von der Übermittlung weisen wir darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Wartenberg-Rohrbach, den 13.12.2024  — Winnweiler, den 13.12.2024
Ortsgemeinde  —  Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Axel Erbach  —  gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister  —  Bürgermeister

Anlage:

Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ der Gemeinde Wartenberg-Rohrbach