Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder der Jagdgenossenschaft Steinbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Schneider,
hiermit erklärt der gesamte Vorstand der Jagdgenossenschaft Steinbach geschlossen seinen Rücktritt von sämtlichen Vorstandsämtern mit sofortiger Wirkung.
Unsere Vorstandsarbeit wurde stets juristisch begleitet und konsequent im Sinne, sowie zum Wohle der Jagdgenossenschaft ausgeübt. Wer ein solches Amt übernimmt, muss langfristig denken und entsprechend handeln - diesem Grundsatz haben wir uns jederzeit verpflichtet gefühlt.
Die Gründe gegen eine Pachtvergabe an Frau Jung waren insbesondere:
| 1. | das mehrheitliche Votum der Versammlung vom 15.02.2024, |
| 2. | die rechtliche Situation gemäß Urteil des OLG Koblenz vom 03.08.2015 |
| (Az. 12 U 130/14), | |
| 3. | Jagdethische Erwägungen, die aus unserer Sicht nicht hinter finanziellen Aspekten zurückstehen sollten. |
Da jedoch die beiden Ortsgemeinden als federführende Stellen eine abweichende Auffassung vertreten und somit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus unserer Sicht nicht mehr gewährleistet ist, sehen wir uns nach sorgfältiger gemeinsamer Abwägung und unter Berücksichtigung der geforderten Rahmenbedingungen, so wie persönliche Gründe nicht mehr in der Lage, die Aufgaben des Vorstands wahrzunehmen.
Gemäß den Bestimmungen des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJagdG) sowie der in solchen Fällen analog herangezogenen Anwendung des § 34 BGB (Notvorstand) liegt es nun in der Verantwortung der Ortsgemeinde, die Handlungsfähigkeit der Jagdgenossenschaft sicherzustellen.
Wir bitten daher den Bürgermeister, in dieser Funktion unverzüglich eine außerordentliche Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen, um die Neuwahl des Vorstands vorzubereiten und durchzuführen.
Der scheidende Vorstand steht - soweit erforderlich und möglich – weiterhin für Rückfragen sowie für eine geordnete Übergabe zur Verfügung.