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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Absetzung von Wassermengen an der Kanalbenutzungsgebühr 2025

Auch dieses Jahr besteht wieder für Abnehmer, deren Grundstücke an die öffentliche Entsorgungseinrichtung angeschlossen sind, die Möglichkeit einer Minderung der Kanalbenutzungsgebühr.

Voraussetzung hierfür ist, dass die abzusetzende Wassermenge nicht unserer Entwässerungseinrichtung zugeführt wurde.

1. Absetzung aufgrund von Viehhaltung und Pflanzenschutzspritzungen

Zur Mitteilung der entsprechenden Viehhaltungsmengen bzw. landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen ist in dieser Ausgabe ein Antrag beigefügt. Wir bitten Sie, diesen auszuschneiden und mit den entsprechenden Informationen ausgefüllt bis spätestens Donnerstag, 15. Januar 2026 bei den Verbandsgemeindewerken, Jakobstraße 29, Gebäude 2, 2. Etage, 67722 Winnweiler, einzureichen.

2. Absetzung aufgrund eines Wasserzähler-Messergebnisses

Es besteht auch die Möglichkeit, die durch Zwischenzähler mit gültiger Eichgüligkeit festgestellte Wassermenge, die nachweislich nicht der Kanalisation zugeführt wurde, abzusetzen. Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben oder einem Vordruck, der in dieser Ausgabe abgedruckt ist, erfolgen und ist bis spätestens Donnerstag, 15. Januar 2026 bei den Verbandsgemeindewerken, Jakobstraße 29, Gebäude 2, 2. Etage, 67722 Winnweiler, einzureichen.

Die Anträge können auch per Fax (06302 - 602 - 88) oder per Email (entgelte@winnweiler-vgwerke.de) gestellt werden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Anträge, die uns nach dem 15. Januar 2026 erreichen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Wir bitten deshalb unbedingt um Einhaltung der Abgabefrist da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung. Eventuell ist ein kurzer Telefonanruf schon ausreichend.

Ihre Verbandsgemeindewerke Winnweiler