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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Absetzungs-Anträge mittels Ablesekarte nicht möglich

Die Verbandsgemeindewerke Winnweiler weisen vorsorglich darauf hin, dass Absetzungs-Anträge nur schriftlich (beispielsweise mittels des in dieser Ausgabe veröffentlichten Vordrucks) gestellt werden können.

Die bloße Mitteilung des Zählerstandes (beispielsweise mittels Ablesekarte) ist hierzu nicht ausreichend.

Auch sind die schriftlichen Anträge spätestens am zum 15. Januar 2026 einzureichen. Danach eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werde, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke zu den gewohnten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Eventuell ist ein kurzer Telefonanruf unter 06302 - 60290 schon ausreichend.

Ihre Verbandsgemeindewerke Winnweiler