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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung für Wahlvorschlagsträger zur Wahl zum 19. Landtag am 22. März 2026 Wichtige Informationen zur Erreichbarkeit der Verwaltung zwischen dem Jahreswechsel 2025/2026

Wichtige Informationen zur Erreichbarkeit der Verwaltung zwischen dem Jahreswechsel 2025/2026

Aufgrund des auf den 22. März 2026 festgelegten Wahltermins haben die Wahlvorschlagsträger bis spätestens zum 06. Januar 2026, 18.00 Uhr zwingend ihren jeweils gültigen Wahlvorschlag einzureichen (§ 36 LWahlG).

Alle Wahlvorschlagsträger müssen u. a. die Wählbarkeitsbescheinigungen (§§ 28 Abs. 5 Nr. 2, 33 Abs. 4 Nr. 2 LWO) für die aufgestellten Bewerber und bei nicht privilegierten Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften mit der Bestätigung der Stimmberechtigung am Tag der Unterschriftleistung durch die Gemeindeverwaltung (§§ 28 Abs. 5 Nr. 4, 33 Abs. 4 Nr. 4 LWO) fristgerecht einreichen.

Zur fristgerechten Einreichung gültiger Wahlvorschläge können Wahlvorschlagsträger auch an den folgenden Tagen zum Jahreswechsel 2025/2026 die entsprechenden Wählbarkeitsbescheinigungen und Bestätigungen der Stimmberechtigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung einholen:

  • 22. und 23. Dezember 2025
  • 29. und 30. Dezember 2025
  • 02. Januar 2026

Da die Verbandsgemeindeverwaltung vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 02. Januar 2026 nicht regulär geöffnet ist, ist für diese Tage eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an:

Verbandsgemeinde Winnweiler

-Wahlamt-

Frau Reith-Armbrüster

06302 602 57

wahlen@winnweiler-vg.de