Aufgrund des auf den 22. März 2026 festgelegten Wahltermins haben die Wahlvorschlagsträger bis spätestens zum 06. Januar 2026, 18.00 Uhr zwingend ihren jeweils gültigen Wahlvorschlag einzureichen (§ 36 LWahlG).
Alle Wahlvorschlagsträger müssen u. a. die Wählbarkeitsbescheinigungen (§§ 28 Abs. 5 Nr. 2, 33 Abs. 4 Nr. 2 LWO) für die aufgestellten Bewerber und bei nicht privilegierten Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften mit der Bestätigung der Stimmberechtigung am Tag der Unterschriftleistung durch die Gemeindeverwaltung (§§ 28 Abs. 5 Nr. 4, 33 Abs. 4 Nr. 4 LWO) fristgerecht einreichen.
Zur fristgerechten Einreichung gültiger Wahlvorschläge können Wahlvorschlagsträger auch an den folgenden Tagen zum Jahreswechsel 2025/2026 die entsprechenden Wählbarkeitsbescheinigungen und Bestätigungen der Stimmberechtigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung einholen:
Da die Verbandsgemeindeverwaltung vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 02. Januar 2026 nicht regulär geöffnet ist, ist für diese Tage eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an:
Verbandsgemeinde Winnweiler
-Wahlamt-
Frau Reith-Armbrüster
06302 602 57
wahlen@winnweiler-vg.de