Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 13.12.2022 in öffentlicher Sitzung, aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich ´Breitenstein´ einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 13 b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen, in das beschleunigte Verfahren.
Der Planbereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung Hochstein:
Plan-Nummer: 243, 244 und 248.
Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Wohnbauflächen und einer Fläche für den Gemeinbedarf in der Gemeinde Winnweiler, Ortsteil Hochstein geschaffen werden.
Sobald das städtebauliche Konzept vorliegt, findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit, mit Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung statt, in Form einer Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.