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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug des Landesstraßengesetzes hier: Widmung von Straßen

hier: Widmung von Straßen

Gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Winnweiler vom 30.06.2014 in Verbindung mit § 36 des Landesstraßengesetzes vom 01.08.1977, in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nachstehende Bekanntmachung erlassen:

Widmungsverfügung

Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz und Beschluss des Verbandsgemeinderates Winnweiler vom 07.12.2023 wird die nachstehende Verkehrsfläche als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Gemeinde Lohnsfeld:

"Schäferdelle“

FlSt. 2005/11 und 2006/1

Die vorstehende Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Unterlagen dazu liegen ab sofort bis zum 22.01.2024, während der üblichen Dienstzeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Bauabteilung, Zimmer 2/101, zur Einsicht aus.

Die Dienststunden sind wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 13.00 – 17.30 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb eines Monats bei der Kreisverwaltung eingeht, oder zur Niederschrift erklärt wird.

Winnweiler, den 11.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Jacob, Bürgermeister