Teil 1, Öffentliche Sitzung:
Eröffnung:
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und gab bekannt, dass gemäß § 34 der Gemeindeordnung fristgerecht und ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen wurde. Dies erfolgte unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte und der öffentlichen Bekanntmachung von Zeit und Ort. Die Beschlussfähigkeit wurde überprüft und war vorhanden.
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung wurden keine Einwände erhoben.
Der Tagesordnungspunkt: Vollzug des BauGB;
Aufstellung des Bebauungsplanes "Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurde in der TO vorgezogen. Aufgrund der schlechten Wetterbedingungen wurde Frau Leidecker, von der WVE telefonisch der Sitzung zugeschaltet. Sie erläuterte noch einmal die wesentlichen Punkte hinsichtlich der geplanten PV-Anlage.
In der nordwestlichen Gemarkung der OG Börrstadt wurde im Jahr 2002 der Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg“ zur Rechtskraft gebracht. Auf der Gesamtfläche wurde ein Golfplatz mit 18 Bahnen inkl. Übungsgelände und Clubhaus realisiert. Südlich des Clubhauses wurde auf dem Flurstück 2847 eine Fun-Golf Anlage geplant. Auf dem Flurstück 2847 soll nun eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Die derzeitige Planung sieht eine maximale Modulfläche von 4,0 ha vor. Das Flurstück wird komplett umzäunt. Die innere Erschließung soll über einen Fahrweg in der Mitte der Parzelle erfolgen. Zum Betrieb der Freiflächenanlage ist die Errichtung von zwei Trafostationen notwendig. Da durch die geplante Änderung die Grundzüge der Planung, d.h. die wesentlichen, den Plan charakterisierenden Planinhalte nicht berührt werden, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg“ in Form des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB vollzogen werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss zu.
Vollzug der GemO; hier: Beratung und Beschlussfassung über Jahresrechnung 2021 gem. § 110 ff GemO;
a) Feststellung des Jahresergebnisses
Gemäß der VV Nr. 4 zu § 114 GemO führt das Ratsmitglied Nikolai Rölle den Vorsitz. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Jahresabschluss mit allen nach § 108 Abs. 2 und 3 i.V.m §§ 43 bis 53 GemHVO vorzulegenden Unterlagen nach den Grundsätzen der §§ 112 und 113 GemO im Wesentlichen stichprobenartig überprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses machte folgenden Beschlussvorschlag:
a) Ergebnisfeststellung; Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wie folgt fest:
Erträge: 1.233.581,01 €,
Aufwendungen: 1.101.897,76 €,
Jahresergebnis: (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) 131.683,25 €, Bilanzsumme Aktiva/Passiva: 5.634.381,31 €
Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag: 1.329.706,20 €.
Der Gemeinderat stimmte der Entlastung des Ortsbürgermeisters und den Beigeordneten zu.
b) Entlastungserteilung:
Nach Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Ortsgemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit sie tätig waren und dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie tätig waren, für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 GemO Entlastung zu erteilen. Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten haben gemäß § 22 GemO i.V.m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Verkauf von Baugrundstücken „Im unteren Kirchtal“ Der Gemeinderat beschloss die noch freien Baugrundstücke zukünftig an alle Interessenten zu verkaufen. Der Käufer muss sich zur Eigennutzung verpflichten. Der Grundstückspreis wird aufgrund der aktuellen Marktentwicklung, auf 210,00 €, je QM festgelegt.
Vergabe Energieberatung „Alte Schule“
Durch die Dorfmoderation wurde in der Arbeitsgruppe Ideen gesammelt, hinsichtlich der Zukunft der alten Schule. Der GR hat den günstigsten Anbieter beauftragt eine Energieberatung, inklusive der Erstellung eines Bedarfsausweises, zum Zwecke der Feststellung des aktuellen energetischen Ist-Zustand und des Soll-Zustandes durchzuführen. Das günstigste Angebot lag bei 999,00 €.
Parkkonzept Hauptstraße.
Durch die Dorfplanerin wurde im Rahmen der Dorfmoderation ein Parkkonzept für die Hauptstraße erstellt. Der GR beauftragte die Kreisverwaltung Kirchheimbolanden und das Ordnungsamt, der VG Winnweiler, dieses Parkkonzept auf die Umsetzbarkeit zu überprüfen. Dem Gemeinderat Börrstadt wird das Parkkonzept nach der Überprüfung erneut vorgelegt.
Antrag CDU-Fraktion: Beratung und Beschlussfassung zum Kauf von Bänken im Bereich der Leichenhalle auf dem Friedhof sowie Aufnahme in die Haushaltsplanung. Der Vorsitzende wies in der Versammlung darauf hin, dass eine Aufnahme von 5 Bänken, im Wert von 2000 € bereits nach der letzten Ortsbürgermeister/Beigeordneten Besprechung, in den kommenden Haushalt aufgenommen wurde. Dennoch sollte über den Antrag beschlossen werden. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Der Vorsitzende informierte unter dem TO Verschiedenes, über folgende Punkte:
Vorkaufsrechtsanfragen wurden für folgende Flächen an die VG gestellt:
| - | Landwirtschaftsfläche „In der Stockwies“, FlStNr.: 2447 |
| - | Landwirtschaftsfläche „In der Zinsbach“, FlStNr.: 2561 |
| - | Landwirtschaftsfläche „Sauwiesen“, FlStNr.: 2164 |
| - | Ackerland „Wingertsberg“, FlStNr.: 1337/3 |
| - | Gebäude- und Freifläche, Breunigweilerstr. 1, FlStNr.: 3315 |
Weihnachtsmarkt 2023:
Info über Ablauf.
Schöffenwahl 2023:
Torsten Windecker wurde bei dem Amtsgericht Rockenhausen als Ersatzschöffe gewählt.