Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung Börrstadt vom 04.12.2023!

Teil 2: Nichtöffentliche Sitzung, Grundstücksangelegenheiten:

-Interessenbekundung Nahversorger Gewerbegebiet Börrstadt

Die Projektentwicklung Kopf Gruppe, Schwanau (Vorhabenträger und Investor) hat Interesse an der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes (Einkaufsmarktes) in der Gemeinde Börrstadt bekundet. Der Projektstandort befindet sich zwischen dem Theresienhof und der A63. Die Verkaufsfläche steht noch nicht fest, da verschiedene Betreiber Flächen zwischen 799 m² und 1.200 m² angefragt haben. Der Gesamtflächenbedarf reicht von 4.000 m² bis 6.500 m². Aktuell stehen dem Projekt raumordnerische Restriktionen entgegen. Bevor das Unternehmen in die weitere Planung einsteigt, bittet es um eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates, ob hier eine Entwicklung in dieser Form gewünscht wird. Der Gemeinderat stimmte der Grundsatzentscheidung einstimmig zu.

Interkommunaler Solarpark Börrstadt

-Grundstücksnutzungsvertrag

Der Gemeinderat Börrstadt beauftragt OB Torsten Windecker, den Grundstücksnutzungsvertrag zwischen der OG Börrstadt und der EnBW Solar GmbH, für das Projekt: Interkommunaler Solarpark Börrstadt und Imsbach zu unterzeichnen. Es handelt sich um das gemeindeeigene Grundstück, mit der Flurstücksnummer: 2715, eingetragen im Grundbuch mit der Nummer: 811, mit der Gesamtfläche von 373 m². Jedem Gemeinderatsmitglied liegt der Grundstücksnutzungsvertrag vor und deren Inhalt ist bekannt. (Hier wurde über die Verpachtung der gemeindeeigenen Fläche und das jährlich von der Fa. EnBW Solar GmbH zu zahlende Pachtgeld beschlossen.)

-Optionsvertrag:

Der Gemeinderat Börrstadt beauftragt OB Torsten Windecker, den Optionsvertrag für den Kauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an der künftigen Betreibergesellschaft des interkommunalen Solarpark Börrstadt und Imsbach, zwischen der OG Börrstadt und der EnBW Solar GmbH, zu unterzeichnen. Jedem Gemeinderatsmitglied liegt der Optionsvertrag vor und deren Inhalt ist bekannt. (Hier wurde darüber beschlossen, sich die Option zu sichern, nach Fertigstellung des Solarparks, als Ortsgemeinde als etwaiger Gesellschafter finanziell mit einzusteigen.)

Zielabweichungsverfahren „Hübeläcker“:

Der Gemeinderat sollte über die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG für das Grundstück mit der Plan-Nummer 2348 ´Hübeläcker´, Abweichung vom Ziel Z 28, Vorranggebiet Landwirtschaft, des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz, zur Errichtung einer Freiflächen-PV Anlage, beraten und beschliessen.

Sachverhalt:

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum „nachhaltigen und verkehrsgerechten Umbau des beidseitig bestehenden Parkplatzes ´Donnersberg´ bei Steinbach“ wurde der Gemeinde Steinbach/Dbg. der Ankauf der Restfläche, außerhalb des Baufeldes, des Grundstücks Plan-Nr. 2348, vom LBM zugesichert. Zwischenzeitlich wird das Verfahren bei dem Autobahnamt des Bundes in Montabaur geführt.

Für die Gemeinde Börrstadt entstehen keine Kosten. Eine Beteiligung wird in Aussicht gestellt. Über die Form der Realisierung wird im weiteren Projektverlauf entschieden. Da der Ausgang des Zielabweichungsverfahrens entscheidend für den Grunderwerb der Gemeinde Steinbach ist und ein Zielabweichungsverfahren Zeit benötigt, soll der Zielabweichungsantrag zeitnah gestellt werden. Die Gemeinde Börrstadt wird im Verfahren angehört. Das Zielabweichungsverfahren wird bei der SGD Süd beantragt.

Der Gemeinderat verständigte sich auf eine Vertagung dieser Beschlussvorlage. Es sollen zunächst noch weitere Gespräche mit der Ortsgemeinde Steinbach zur Abklärung des Sachverhalts geführt werden.

Torsten Windecker, Ortsbürgermeister