Am Sonntag, dem 23.02.2025, von 8 bis 18 Uhr
findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers und
am Sonntag, dem 09.03.2025, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17.01.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 1/207, erhalten.