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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 23.02.2025, von 8 bis 18 Uhr

findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers und

am Sonntag, dem 09.03.2025, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17.01.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 1/207, erhalten.

Winnweiler, den 20.12.2024
Gez. Rudolf Jacob, Ortsbürgermeister als Wahlleiter