Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Imsbach hat am 10.11.2022 in öffentlicher Sitzung für den im Entwurf dargestellten Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2022 (GVBl. S. 21) beschlossen den Bebauungsplan „Solarpark Kaiserstraße II“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Errichtung eines interkommunalen Solarparks innerhalb der Ortsgemeinden Börrstadt und Imsbach geschaffen werden.
Durch den Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen, welches aus insgesamt drei Teilflächen auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Imsbach besteht. Diese bestehen aus der Fläche 1 (Fl.-Nr.: 1342), der Fläche 2 (Fl.-Nr.: 1332, 1334, 1335, 1336 und 1337/1) und der Fläche 3 (Fl.-Nr.: 1377 (teilweise)).
Im Vorfeld der Beteiligung wird zusätzlich die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung geprüft. Hierfür wird ein Raumordnungsverfahren ggf. mit integriertem Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Diese Dokumente werden gemeinsam mit der entsprechenden raumordnerischen Stellungnahme der Raumordnungsbehörde den Unterlagen der Beteiligung beigefügt. Die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes ist nach Eingang des raumordnerischen Entscheids vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lageplan:
Bebauungsplan „Solarpark Kaiserstraße II“ in der Gemeinde Imsbach