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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung Börrstadt vom 29.01.2025

TO 2: Beratung und Beschlussfassung

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 Ortsgemeinde Börrstadt

a.)

Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge die durch Einwohner gem. § 97 I GemO eingereicht wurden

b.)

Beratung und Beschlussfassung über 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Börrstadt 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025

Sachverhalt: Aufgrund der neuesten Informationen des Landes ist es notwendig die Hebesätze ab 2025, auch wenn sie nicht verändert werden, in einer Nachtragshaushaltssatzung neu festzusetzen. Die Notwendigkeit wird vor dem Hintergrund gesehen, dass die alten Hebesätze bis 31.12.2024 auf Basis der alten Grundsteuermessbeträge beschlossen wurden, welche zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren und ab 2025 eine neue Berechnungsgrundlage gilt. Es soll hierdurch auch zum Ausdruck gebracht werden, dass sich der Gemeinderat mit der ab 2025 dann geltenden reformbedingt geänderten Bewertungsgrundlagen auseinandersetzt, was im Ergebnis in einer Neufestschreibung der (alten) Hebesätze in einer Satzung mündet.

Beschluss:

Zu a.) Es lagen keine Vorschläge vor. Eine Beschlussfassung ist daher nicht erforderlich.

Zu b.) Der Ortsgemeinderat Börrstadt stimmt der in der Anlage beigefügten 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 mit Hebesätzen der Grundsteuer A 345 %, Grundsteuer B 465 % und Gewerbesteuer 400 % zu.

TO 3: Radwegeausbau Imsbach-Hahnweilerhof-Steinbach

hier: Beratung und Beschlussfassung über Ausbaubreite; Teilbereich Börrstadt

Der Radwegeausbau im Bereich Imsbach-Hahnweilerhof-Steinbach befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Es stellt sich nun die Frage auf welche Breite der Weg im Teilbereich Börrstadt ausgebaut werden soll. Es sind Anfragen von mehreren Bürgern eingegangen die darum bitten, den Weg auf 3 m Breite auszubauen. Das Land Rheinland-Pfalz fördert über das Sonderprogramm „Stadt und Land" lediglich eine Ausbaubreite von 2,5 m. Die Mehrkosten für den Ausbau auf 3 m Breite werden vom Baureferat auf rd. 69.000 € geschätzt. Nach Rückfrage bei der KV Donnersbergkreis erklärt diese, dass die Mehrbreite von dem Landkreis förderfähig sei mit 33,33 %, vorausgesetzt es stehen noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Der verbleibende Restbetrag hätte die OG mittels Kredit finanzieren müssen. Dies hängt jedoch von der kommunalaufsichtlichen Kreditgenehmigung ab. Eine Erhöhung des Feldwegebeitrags wäre die Folge gewesen. Der Vorsitzende gab bekannt, dass weitere Zuschussmöglichkeiten geklärt werden müssen, wie etwa die der Jagdgenossenschaft Börrstadt. Nach reger Diskussion entschied sich die Mehrheit des GR einer Verbreiterung des Radweges von 2,5 auf 3,00 Meter Ausbaubreite nicht zuzustimmen.

TO 4: Beratung und Beschlussfassung Vertrag zur finanziellen Beteiligung gem. § 6 ABs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Bestandsanlagen)

Der Ortsgemeinderat stimmte einem Vertrag zwischen dem Solarpark Börrstadt und der OG zu. Dadurch erhält die Ortsgemeinde künftig Auszahlungen von der EEG. Die Auszahlungen werden jährlich automatisch überwiesen.

TO 5: Wahl von nachrückenden Ausschussmitgliedern und deren Stellvertreter/innen

hier: Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

Für die ausscheidenden Mitglieder Frau Katrin Neufeld und Herrn Albert Luja rücken als Ersatz Frau Martina Hemmer und Herr Hendrik Schreijer als neue Mitglieder des Ausschusses für Jugend und Soziales nach. Sie wurden einstimmig durch den GR gewählt.

TO 6: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden im Jahr 2024

Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Jahr 2024 insgesamt 9250,58 € Spenden eingegangen sind. Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme der Spenden.

TO 7: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden hier: Spielanlage Spielplatz

Der Ortsbürgermeister führte aus, dass er zweckgebundene Spendengelder für eine neue Spielanlage für den Spielplatz gesammelt hat. Diese Spendengelder sind in dem Jahr 2024 sowie 2025 der Gemeinde zugeflossen. Es handele sich um eine Turmkombination Basel der Firma Espas. Die Spielanlage entspricht der DIN EN 1176-1. Sie besteht aus zwei Türmen mit Dach, ein Turm ist mit einer Kletterwand ausgestattet. Des Weiteren gibt es eine Hängebrücke, ein Kopfbalken mit Kletternetz, eine Feuerwehrstange und eine Rutschbahn. Das Grundgestell besteht aus feuerverzinktem Stahl und hat 15 Jahre Garantie. Ein Musterfoto des Spielgerätemodells wurde dem Gemeinderat über die Anlage eingestellt. Der Vorsitzende bot dem Gemeinderat einen gemeinsamen vor Ort Termin an. Alle anwesenden GR-Mitglieder können über die Standortwahl so mit entscheiden. Der Ortsgemeinderat Börrstadt beschließt die Anschaffung der Turmkombination Basel der Firma Espas. Die Kosten der Anschaffung sowie der Aufstellung werden durch Spendengelder finanziert.

TO 8: Beratung und Beschlussfassung über die Notwendigkeit eines Spielplatzkonzeptes

Der Ortsgemeinderat Börrstadt erklärt sich für alle Vorschläge und Ideen zur Gestaltung und Erweiterung des Spielplatzes offen. Eine explizite Konzeptionierung erfolgt nicht.

T0 9: Beratung und Beschlussfassung Erneuerung Wasserablaufrinne Theresienhof hier: Auftragsvergabe

Der Ortsgemeinderat Börrstadt beschließt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter (Angebot 1 zum Preis von 4.105,50 € Brutto) zu vergeben.

TO 10: Einwohnerfragestunde

Von den Anwesenden wurde Lob für die Entscheidungen rund um das Thema Spielplatz ausgesprochen.

Es wurde eine Begutachtung eines Feldweges, im Zusammenhang mit dem Rinnenbau Theresienhof angeregt.

TO 11: Verschiedenes

02.03.2025, 14:11 Uhr Kinderfasching

03.03.2025, 10:00 Uhr Schlachtfest des SVB

06.04.2025, 10:00 Uhr Frühlingsmarkt, jeweils in der Gemeindehalle Börrstadt.

Anregungen durch GR-Mitglieder:

Anschaffung eines Beamers

Bestandsaufnahme Feldwege

Torsten Windecker, Ortsbürgermeister