Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung, aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Planbereich „IG Hintertal“, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan vom Januar 2024 und umfasst die Grundstücke mit den folgenden Flurstücksnummern: 1847/2 (tlw.), 1862, 1863, 1864, 1865, 1866 und 1867.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB erfolgt, sobald das städtebauliche Planungskonzept, zur Entwicklung des Gebietes, vorliegt.
Lageplan: Bebauungsplan „IG Hintertal“, Gemeinde Winnweiler OT Alsenbrück- Langmeil