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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil

Aufstellung des Bebauungsplans

„IG Hintertal“ der Gemeinde Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung, aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Planbereich „IG Hintertal“, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan vom Januar 2024 und umfasst die Grundstücke mit den folgenden Flurstücksnummern: 1847/2 (tlw.), 1862, 1863, 1864, 1865, 1866 und 1867.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB erfolgt, sobald das städtebauliche Planungskonzept, zur Entwicklung des Gebietes, vorliegt.

Winnweiler, 16.02.2024
gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister

Lageplan: Bebauungsplan „IG Hintertal“, Gemeinde Winnweiler OT Alsenbrück- Langmeil