Der Verwaltungsrat der Solarpark Börrstadt (AöR) hat aufgrund des § 24 und § 86 a der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 14a des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) -in den jeweils gültigen Fassungen- folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
Die Verbandsgemeinde Winnweiler und Ortsgemeinde Börrstadt -im Folgenden VG/OG genannt- übertragen der Anstalt den Bau und Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbe- und Industriegebiet Börrstadt sowie weiterer Anlagen in der Ortsgemeinde Börrstadt. Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.10.2022 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.