Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Terminsbestimmung AZ 2 K 23/21

Aktenzeichen:

2 K 23/21

Datum:

19.12.2022

Amtsgericht Rockenhausen

Abschrift

Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der im Grundbuch von Wartenberg-Rohrbach Blatt 245 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz

am Mittwoch, den 22.03.2023 um 10.00 Uhr

im Amtsgericht Rockenhausen

Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen

Erdgeschoß, Sitzungssaal 1

versteigert werden:

6 Wartenberg-Rohrbach Fl.St. 969/1 Landwirtschaftsfläche,

Jetzt BV 7 Wasserfläche

Teichberg 2740 m²

Verkehrswert gemäß § 74a ZVG:

Grundstück: 3.000,00 EUR

Hälfteanteile jeweils: 1.500,00 EUR

Gemäß Gutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, Grünfläche, genutzt als Wiese. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleiner Teil eines gesetzlich geschützten Biotops. Derzeit ist das Grundstück der Natur überlassen und wird nicht genutzt.

Beschlagnahme: 02.06.2021.

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

gez. Vetter
Rechtspflegerin
Beglaubigt:
Faubel, JBe.