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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Abgaben-Mahnung VG-Kasse Fälligkeit 15.11.2023

(Steuer- und Gebühren-Mahnung)

Die Verbandsgemeindekasse Winnweiler macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer

1. Quartal 2024

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

1. Quartal 2024 Hundesteuer

1. Quartal 2024

Wasser- und Kanalgebühren

1. Quartal 2024

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

01.03.2024

an die Verbandsgemeindekasse Winnweiler zu zahlen. Nach dem 01.03.2024 werden die fälligen Abgaben im Verwaltungszwangsverfahren (Mahnung/Vollstreckung - mit zusätzliche Kosten verbunden) nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung, Säumniszuschläge erhoben. Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Die Bescheide der letzten Veranlagung gelten auch für kommende Jahre. Ein neuer Bescheid wird nur dann erstellt, wenn sich die Höhe der zu zahlenden Abgaben gegenüber dem letzten Bescheid ändert, etwa durch Änderung der Besteuerungsgrundlage, des Hebesatzes oder bei der Veräußerung eines Grundstückes.

Beachten Sie dabei bitte, dass bis zu einem neuen Bescheid die Raten zu den üblichen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres) von Ihnen gezahlt werden. Diese wurden auf dem Bescheid gesondert ausgewiesen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Einzugsverfahrens hin. Es ist ihrerseits keine Terminüberwachung erforderlich. Die Erstellung von Überweisungsbelegen entfällt. Säumnisfolgen wie Mahnung und Vollstreckung können nicht eintreten.

Für Fragen steht Ihnen die Verbandsgemeindekasse unter der Telefonnummer 06302-60232 oder 60231 gerne zur Verfügung.