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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Terminsbestimmung Falkenstein AZ 1 K 24/24

Beglaubigte Abschrift

Amtsgericht Rockenhausen

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 24/24 — Rockenhausen, 07.02.2025

Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Mittwoch,

09.07.2025

09:00 Uhr

1, Sitzungs-

saal

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Falkenstein

Zusatz: 2/zu 5 Geh- und Fahrtrecht an FlStNr. 383/3, 383/6, 383/8, 383/93/zu 5 Wasserentnahme- und Wasserableitungsrecht an Pl.Nr. 383/15

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Eingeschossiges Wochenendhaus; unterkellert; Garage (im Haus; Nebengebäude (Sanitäranlagen))

Verkehrswert: 22.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Die erste Beschlagnahme ist am 10.07.2024 erfolgt.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Albert, Rechtspflegerin
Beglaubigt:
(DS) (Eisenhofer), Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt – ohne Unterschrift gültig