Seit 17. Januar 2025 konnten Briefwahlunterlagen beantragt werden. Von dieser Möglichkeit haben inzwischen mehrere Tausend Mitbürgerinnen und Mitbürger Gebrauch gemacht. Nachdem am 11. Februar 2025 alle benötigten Stimmzettel vorlagen, wurden umgehend alle Briefwahlunterlagen verschickt. Um sicherzustellen, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen eingehen, empfehlen wir die Briefwahlunterlagen persönlich vorbeizubringen bzw. in den Briefkasten der Verbandsgemeinde Winnweiler einzuwerfen.
Der Wahlbrief für die Bundestagswahl kann am Tag der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Hier werden die Briefwahlergebnisse für die Bundestagswahl gesondert ermittelt.
Der Wahlbrief für die Wahl der Landrätin / des Landrats kann am Tag der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr in dem für Sie zuständigen Wahllokal abgegeben werden.
Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, können Sie an der Wahlbezirks- bzw. Stimmbezirksnummer auf der Wahlbenachrichtigung oder auf dem Wahlbriefumschlag erkennen.
Die jeweiligen Nummern und Wahllokale haben wir Ihnen auf Seite 2 nochmals aufgeführt.
Wenn Sie keine Briefwahl beantragt haben - Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die Wahllokale sind am kommenden Sonntag, in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet. Gehen Sie in Ihr jeweiliges Wahllokal und entscheiden Sie mit.