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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahl des 19. Landtages Rheinland-Pfalz am 22. März 2026

In der Zeit vom 23.02.2026 bis spätestens 01.03.2026 werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen durch einen Versanddienstleister zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie bereits ab sofort die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf folgenden Wegen möglich:

1.

schriftlich, durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Schreibens an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,

2.

online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.

online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (www.winnweiler-vg.de),

4.

per E-Mail an wahlen@winnweiler-vg.de.

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch bevorzugt die Beantragung schriftlich, online oder per E-Mail.

Schriftliche Anträge, die per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung übersandt werden, sind ausreichend zu frankieren. Unfrankierte Anträge werden angenommen; die hierfür entstehenden Kosten werden den Antragstellerinnen und Antragstellern in Rechnung gestellt.

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Erforderliche Angaben bei der Antragstellung

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Nach Möglichkeit ist außerdem die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben.

Versand der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versendet werden sollen, bitten wir Sie, diese Anschrift bei der Antragstellung vollständig und eindeutig anzugeben.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie unfrankiert im dafür vorgesehenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Bitte versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht.

Bearbeitung der Anträge

Die eingehenden Anträge auf Briefwahl werden schnellstmöglich bearbeitet, die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler