Die Verbandsgemeindekasse Winnweiler macht darauf aufmerksam, dass am 24. Februar 2023 folgende Abgaben- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
an die Verbandsgemeindekasse Winnweiler zu zahlen. Nach dem 07.03.2023 werden die fälligen Abgaben im Verwaltungszwangsverfahren (Mahnung/Vollstreckung - mit zusätzliche Kosten verbunden) nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung, Säumniszuschläge erhoben. Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Verbandsgemeindekasse unter der Telefonnummer 06302-60232 oder 60239 zur Verfügung.