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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden

Schweisweiler, Höringen, Winnweiler, Falkenstein, Imsbach, Börrstadt, Sippersfeld, Gonbach, Münchweiler an der Alsenz und Lohnsfeld

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67655 Kaiserslautern, 21.02.2023

DLR Westpfalz

Fischerstraße 12

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0631-36740

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Schweisweiler

Telefax: 0631-3674255

Aktenzeichen: 21854-HA10.2.

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Schweisweiler

Ladung

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten planes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten planes

I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Schweisweiler Landkreis Donnersbergkreis wird den Beteiligten der durch Nachtrag II geänderte Plan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),

am Donnerstag, 23.03.2023 vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und

im DLR Westpfalz, Zimmer 127

Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern

bekannt gegeben.

Der Plan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Aus­kunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzu­nehmen. Im Anhörungster­min (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglich­keit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder vom Nachtrag II betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten plan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten planes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, 23.03.2023, um 11:00 Uhr

im DLR Westpfalz, Zimmer 127

Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern

zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten planes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 23.03.2023 schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,

Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern

oder

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,

Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A

eingegangen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungs­termin nicht zu erscheinen.

Die Teilnahme an den vorgenannten Terminen bedarf aufgrund der nur begrenzt zulässigen Personenzahl der vorherigen Anmeldung per Telefon bei Herrn Keller (Tel. 0631 / 3674 320) oder Frau Herbster (Tel. 0631/ 3674 313).

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeinde­verwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Kaiserslautern in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.dlr.rlp.de/... zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten:

Sorgen Sie für Ihren persönlichen Schutz: Abstand halten, Mund-Nasenschutz und Schreibstift mitbringen.

Es gelten die beim Termin aktuellen Corona Richtlinien (Coronaregeln).

Im Auftrag

gez.

Bernd Fricke