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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Steinbach

Inkrafttreten des Bebauungsplans

„Zum Hochwaldblick Teil B“, Gemeinde Steinbach

Genehmigung:

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Januar 2023 (BGBI Nr. 6) geändert in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBI. S. 403), erlässt die Kreisverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde folgende Verfügung:

Der vom Ortsgemeinderat Steinbach am 15.09.2022 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick Teil B“ wird genehmigt.

Kirchheimbolanden, den 09.02.2023
Im Auftrag
gez. Welker

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Steinbach hat am 15.09.2022 in öffentlicher Sitzung den aufgestellten Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick Teil B“ als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick Teil B“ der Ortsgemeinde Steinbach tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Referat 2, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung, die Begründung und den Umweltbericht einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet unter: https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauleitplanung/bebauungsplaene/og-steinbach/dbg einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.

Es wird, gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften, über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung, schriftlich, gegenüber der Gemeinde, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird verwiesen.

Winnweiler, 27.02.2023  — Winnweiler, 27.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Susanne Röß  — gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeisterin —  Bürgermeister

Satzung

über die Aufstellung des Bebauungsplans „Zum Hochwaldblick Teil B“ in der Ortsgemeinde Steinbach im Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB vom 15.09.2022 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Steinbach in öffentlicher Sitzung am 15.09.2022 den Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick Teil B“ im Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGb als Satzung beschlossen.

§ 1

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom August 2022 maßgebend. Er umfasst die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 221/3, 221 (teilweise), 220/2 (teilweise), 220 (teilweise), 219 (teilweise) und 201/1 (teilweise) und weist eine Gesamtfläche von ca. 0,5 ha auf.

§ 2

Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom August 2022.

§ 3

Der Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick Teil B“ der Ortsgemeinde Steinbach tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Steinbach, den 20.02.2023
Susanne Röß
(Ortsbürgermeisterin)

Lageplan Bebauungsplan „Zum Hochwaldblick Teil B“, OG Steinbach