Die Merkblätter für die Lernmittelfreiheit werden im Januar in den Grundschulen der VG Winnweiler verteilt.
Zusätzlich steht das Formular auf der Homepage der Schulen sowie der VG Winnweiler zur Verfügung.
Es kann dort direkt ausgefüllt und danach zusammen mit den entsprechenden Nachweisen bei der Verbandsgemeinde Winnweiler eingereicht werden. Bitte beachten Sie, das nur vollständig vorliegende Unterlagen geprüft werden können.
Falls Sie keinen Drucker haben, können Sie auf Anfrage ein Formular in Papierform bei den Grundschulen oder bei der Verbandsgemeinde Winnweiler erhalten.
Die Abgabefrist der Anträge zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2025/2026 endet am 17.03.2025.
Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen!
Die zuständigen Schulträger in der VG Winnweiler sind:
Verbandsgemeinde Winnweiler: Für die Grundschulen Münchweiler (mit Langmeil und Imsbach), Sippersfeld und Winnweiler
Kreisverwaltung Donnersbergkreis: Für das Wilhelm-Erb-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-Realschule Plus Winnweiler
Wir bitten um Beachtung.