1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen für die Ortsgemeinde Höringen wurde am 28.02.2025 den Gemeinderatsmitgliedern zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstraße 29, Winnweiler, Zimmer 1-107, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung! |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Höringen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Referat 3, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Stellenplan und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |