Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Winnweiler

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „GI Hintertal“ der Gemeinde Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil

Der Ortsgemeinderat Winnweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2025, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GI Hintertal“ der Ortsgemeinde Winnweiler umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 1828 (tlw.), 1830 (tlw.), 1846 (tlw.), 1847/2 (tlw.), 1862, 1863, 1864, 1865, 1866 und 1867 und hat eine Gesamtgröße von ca. 11,6 ha. Das Gebiet befindet sich im Nordosten des Teilortes Langmeil und grenzt im Westen an weitere gewerblich/industriell genutzte Flächen. Im Südosten tangiert die Autobahnbrücke der A 63 das Gebiet. Die südlich verlaufende Landesstraße L 401 bzw. Kaiserstraße erschließt das Gebiet. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage an gewerblich-industriellen Flächen und einer allgemeinen geringfügigen Flächenverfügbarkeit in der Region, möchte die Ortsgemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung dieser schaffen. Die Fläche weist eine sehr gute Verkehrsanbindung auf, weshalb sich die Ansiedlung von großflächigen und regionalbedeutsamen Unternehmen besonders anbietet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 im Internet unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik, Rathaus, Bauen und Wohnen, Bauleitplanung, Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

1.

Bekanntmachung

2.

Bebauungsplanentwurf

3.

Textliche Festsetzungen

4.

Begründung

4.1.

Anlage 1 Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz

4.2.

Anlage 1.1 Bestands- und Konfliktplan

4.3.

Anlage 1.2 Maßnahmenplan

4.4.

Anlage 2 Entwässerungskonzept

4.5.

Anlage 3 Geotechnischer Bericht

4.6.

Anlage 4 Versickerungsgutachten

4.7.

Anlage 5 Verkehrsuntersuchung

4.8.

Anlage 6.1 Verkehrsanlage Linksabbiegespur

4.9.

Anlage 6.2 Verkehrsanlage Sichtdreieck

5.

Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

6.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB:

-

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Naturschutzbehörde vom 21.05.2024: Wildkatzenkorridor, Avifauna

-

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz vom 15.04.2024: Kompensationsmaßnahmen, Landwirtschaftliche Belange

-

Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Donnersberg vom 16.04.2024: Wald

-

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Rheinland-Pfalz e. V. und Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e. V. vom 0805 2024: Wildtierkorridor

-

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 21.05.2024: Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund

-

Planungsgemeinschaft Westpfalz vom 17.05.2024: Städtebauliches Entwicklungskonzept, städtebauliche Planung, Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, Flächenkompensation, Siedlungsflächeninanspruchnahme, Wildtierkorridor, Vorbehalts- und Vorranggebiete

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 17.05.2024: Oberflächenentwässerung, Gewässer, Starkregen, Sturzflutgefahrenkarte, Ausgleichsmaßnahmen, Schmutzwasser, Bodenschutz, Altlasten

-

Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V. vom 14.05.2024

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt.

Unabhängig von der Übermittlung weisen wir darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Winnweiler, den 28.02.2025  —  Winnweiler, den 28.02.2025
Ortsgemeinde  —  Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Rudolf Jacob  —  gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister  —  Bürgermeister

Anlage:

Geltungsbereich Bebauungsplan „GI Hintertal“ der Gemeinde Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil