Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Winnweiler

- Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Winnweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Winnweiler die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. IS. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, beschlossen.

Die Verbandsgemeinde Winnweiler verfolgt durch die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Fortschreibung des Landschaftsplanes eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklungen der Ortsgemeinden und Ortsteile unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und städtebaulichen bzw. landschaftsplanerischen Anforderungen. Der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 hat seinen angestrebten Planungshorizont von ca. 15 Jahren erreicht.

Die Integration der Belange von Natur und Landschaft erfolgte auf der Grundlage des Landschaftsplans, der begleitend zur Flächennutzungsplanung überarbeitet und aktualisiert wurde.

Der Geltungsbereich der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst gemäß § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches das gesamte Verbandsgemeindegebiet mit einer Größe von 111 km². Zum Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes gehören die Gemarkungen folgender Ortsgemeinden und ihrer Ortsteile: Börrstadt, Breunigweiler, Falkenstein, Gonbach, Höringen Imsbach, Lohnsfeld, Münchweiler, Schweisweiler, Sippersfeld, Steinbach, Wartenberg-Rohrbach und Winnweiler.

Planskizze Geltungsbereich:

Der Entwurf der „2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes“ der Verbandsgemeinde Winnweiler, bestehend aus der Planzeichnung der gesamten Verbandsgemeinde, den Planzeichnungen der einzelnen Ortsgemeinden, der Begründung, dem Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung des Verbandsgemeinderates wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom

23.02.2026 bis einschließlich 30.04.2026

im Internet unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen der 2. Fortschreibung zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

1.

Bekanntmachung

2.

Planzeichnung der gesamten Verbandsgemeinde

3.

Planzeichnungen der einzelnen Ortsgemeinden

4.

Legende der Planzeichnung

5.

Begründung Teil A

6.

Begründung Teil B - Umweltbericht

7.

Anlagen

7.1.

Übersicht zur Ermittlung der Schwellenwerte

7.2.

Studie zur Ansiedlung regional bedeutsamer Gewerbeflächen

7.3.

Industrie- und Gewerbeflächenpotenzialstudie – Interkommunale Studie für den Landkreis Kusel und den Donnersbergkreis

7.4.

Potentialflächenermittlung für Photovoltaik- Freiflächenanlagen

7.5.

Studie zur Windenergienutzung

7.6.

Übersichtsplan Potenzialflächen Erneuerbare Energie nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden

7.7.

Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Winnweiler

8.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB

-

Deutsche Bahn vom 04.03.2021: Emissionen und Immissionen durch den Eisenbahnbetrieb

-

Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westpfalz vom 20.01.2021: Landschaftsplan, Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Ackerflächen

-

GAIA GmbH vom 15.03.2021: Festlegung von Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer vom 18.01.2021: Ausgleichsflächen und archäologische Bereiche

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege vom 19.03.2021: Kulturdenkmäler, Denkmalschutz

-

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR) vom 16.03.2021: Biodiversität, Nahrungshabitate, Biotopverbund, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

-

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Allgemeine Bauverwaltung, Denkmalschutz, Landesplanung vom 05.08.2021: Schwellenwerte, Ausweisung von Siedlungsflächen, Gewerbe, Erneuerbare Energien, Einzelhandel

-

Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde vom 12.04.2021: Landschaftsplan, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Schwerpunkträume zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Gewässer, Siedlungsflächen

-

Landesamt für Geologie und Bergbau vom 19.04.2021: Bergbau/ Altbergbau, Boden und Baugrund, Rohstoffsicherungsflächen

-

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 12.03.2021: Windenergie, Siedlungsentwicklung, Gewerbekonzept, Landschaftsplan, Gewässer

-

Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 16.04.2021: Landschaftsplan, Bauflächenausweisung, Immissionsschutz, Vorranggebiet Landwirtschaft

-

Planungsgemeinschaft Westpfalz vom 09.04.2021 und 30.06.2021: Freiflächen- Photovoltaikanlagen, Acker- und Grünlandflächen, Vorranggebiet Regionaler Biotopverband, Vorranggebiet Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Innenentwicklungspotentiale, Flächenausweisung, Schwellenwerte, Vorranggebiete, gewerbliche Bauflächen, Einzelhandel, Landschaftsplan, Hochwasserschutz

-

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Rheinland-Pfalz e.V. & Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V. vom 22.03.2021: Wildkatzenwanderkorridor

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 24.03.2021: Oberflächenentwässerung, Gewässer, Starkregengefährdung, Schmutzwasser, Bodenschutz

-

wpd onshore GmbH & Co. KG vom 17.03.2021: Festlegung von Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie

9.

Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Fortschreibung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt.

Unabhängig von der Übermittlung weisen wir darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Winnweiler, den 27.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Rudolf Jacob
Bürgermeister