Der Ortsgemeinderat hob den Beschluss der Ortsgemeinderatssitzung vom 08.11.2022 betreffend die Beschlussvorlage Nummer 0327/2022 auf und stimmte der Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf einem Grundstück neben dem Gebäude Auf der Hofstatt 11 zugunsten eines anderen Grundstücks für die Erweiterung eines Wohngebäudes zu.
Der 1. Änderung zum Rahmenvertrag Standartlastprofil über die Lieferung elektrischer Energie an Kunden ohne Lastgangmessung einschließlich Netznutzung stimmte der Rat für die kommunalen Einrichtungen der Ortsgemeinde zu.
Das Gremium stimmte dem Antrag eines Grundstückseigentümers auf Löschung einer Grundschuld zu.